BBankG §14 Abs.1
Gesetz über die Deutsche Bundesbank
§ 14 Notenausgabe
(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.
Das bedeutet: Gläubiger sind grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, Euro-Banknoten zur Erfüllung einer Schuld anzunehmen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Es gibt also keinen Zwang, Verträge auf Bargeld lautend abzuschließen, aber eine deutliche Privilegierung von Euro-Banknoten gegenüber allen anderen Formen von Schuldentilgungsmitteln.
Alle öffentlichen Stellen sind sogar zur Annahme von Euro-Bargeld verpflichtet, nicht nur zur Begleichung von Abgabe- sondern auch von Kontraktschulden.
Trotzdem gebe ich Dir Recht, dass natürlich der Zwang zur Geldbeschaffung in der Regel zu einer sehr weit reichenden Akzeptanz des Geldes selbst dann führt, wenn seine Annahme zur Schuldentilgung NICHT gesetzlich vorgeschrieben wird.
Gruß,
Naclador
PS: Interessanterweise ist heute der Staat mehr und mehr dazu übergegangen, Bankguthaben an Geldes statt zur Begleichung der Steuerschuld anzunehmen, obwohl er selbst kein Bankguthaben schöpfen kann. Dagegen wird man Schwierigkeiten haben, beim Finanzamt seine Steuerschuld mit Banknoten zu begleichen. Bedeutet das nicht eigentlich, dass nunmehr das Bankguthaben das eigentliche Geld ist? Haben wir es nicht inzwischen bereits mit einem vollständig privatisierten Geldsystem zu tun?