Nach derzeit in Dl. (noch) geltendem Gesetz, darf auf solch einem Zeugnis keine Diagnose stehen.

Griba, Dunkeldeutschland, Montag, 06.12.2021, 12:20 (vor 1510 Tagen) @ helmut-11527 Views

Ich muß lediglich in den Krankenunterlagen eine Begründung verwahren und auf dem Formular ankreuzen, ob die Impfuntauglichkeit temporär oder von Dauer ist. Das Formular dazu ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (eine Quasi-Behörde) erlassen worden.

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Beste Grüße

GRIBA


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