Ich weiß ja noch nicht, wie die Formulierung aussehen wird

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 05.12.2021, 22:47 (vor 873 Tagen) @ solstitium1248 Views

Aber ich denke mir, dass es ausreichend ist, wenn festgestellt wird, dass aufgrund bestimmter genetischer Vorerkrankungen (genaue Beschreibung mit Hinweis auf die Fachliteratur)die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Impfstoff erhebliche adverse Reaktionen hervorruft, deren Folgen nicht absehbar sind. Wenn man dann noch dazuschreibt, dass aus medizinischer Sicht die Verabreichung einer Impfung nicht zu verantworten ist, dann müsste das m.E.n. reichen.


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