ok

uluwatu, Bangkok, Samui, Uluwatu, Mittwoch, 24.11.2021, 19:46 (vor 856 Tagen) @ Zorro2298 Views

hab schon vergessen wer ich bin [[zigarre]] , egal bin schon seit über 20 Jahren weg

An die Österreicher : take it easy, es wird wieder alles über dramatisiert. Abwarten wie der Gesetzesentwurf endgültig aussieht, kommt ja sehr bald wegen der notwendigen Begutachtungsfrist.

Ich habe solche Briefe bereits gesehen incl. gebuchtem Termin ( kenne eben viele Leute)

Ein Anwalt meint dazu :


Von der Stadt Wien oder anderen Stellen versendete Schreiben, mit denen dem Adressaten mitgeteilt wird, dass für ihn ein bestimmter Covid Impftermin reserviert worden wäre, sind als unzulässige Arzneimittelwerbung (§ 6 Arzneimittelgesetz) zu qualifizieren.

Solche Schreiben stellen nicht nur eine „Belästigung“ des Empfängers dar, sondern werden den Absender im Fall eines Impfschadens haftbar machen können

✅Selbstverständlich ist eine solche Einladung völlig rechtsunverbindlich und für den Empfänger rechtlich ohne Belang.

✅Da diesen Schreiben voraussichtlich eine unbefugte Datenweitergabe zugrunde liegt, also ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, kann Beschwerde an die Datenschutzbehörde erstattet werden.

✅Das Schreiben kann auch schlichtweg entsorgt werden. Schweigen gilt in keinem Fall als Zustimmung.

RA Dr. Michael Brunner 21.11.2021


Zur Klarstellung bez. Auslandsösterreichern auf Heimatbesuch bzw. Touris etc. : Die Impfplicht ( so sie denn kommt) gilt für in Österreich lebende/gemeldete Personen.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung