Staatsbürgerschaft wechseln...!?

Zorro, Mittwoch, 24.11.2021, 12:17 (vor 877 Tagen)4307 Views

Möglicherweise gibt es in absehbarer Zeit gesteigertes Interesse einer Impfpflicht zu entkommen. Sollten gewisse Nachbarstaaten also langatmiger sein in der Zwangsspritzung, kämen diese durchaus in Frage, um „Ausländer“ zu werden.

Jetzt ist es durchaus so, dass man im gesegneten Alter ab 50 durchaus einiges zu verteidigen hat. Sei es den Beruf, die Firma, das Haus, Familie oder Strukturen, die einen Aufenthalt "in der Nähe erfordern".

Der Gedanke „Auszuwandern“, also ein völliger Bruch mit der Gegenwart, bringt für die meisten von uns daher mehr Kopfschmerz als Erleichterung.

Was aber spricht dagegen, die Staatsbürgerschaft eines nahen Landes zu erwerben, sich der deutschen oder österreichischen Staatsbürgerschaft zu entledigen und mit gewissen Einschränkungen ein „globales Leben“ :-P zu führen?

Auf der Seite der Bundesregierung wird folgendes hierzu gesagt:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/verlust-der-deutschen-staatsangehoerigkeit...

Klingt also erstmal nicht so schwer seinen Pass loszuwerden!?
...und diesen sogar wieder zurückzubekommen bei Bedarf!

Stellen sich aber gleich neue Fragen:

Wie viele Tage darf ich als Tscheche, Pole, Luxemburger, Franzose, Engländer noch die alte Heimat besuchen? Als EU-Bürger sollte das wohl schnuppe sein, als Engländer würde wohl die 180 Tage Besucher-Regelung pro Jahr gelten!?

Was aber ist mit Besitztümern, die ich in der alten Heimat lassen möchte, z.B. eine Immobilie, die auch auf meinen Namen eingetragen ist?

Wie sieht es aus bei verheirateten Paaren, wo einer in der alten Heimat bleibt und die Stellung hält.
…kann man staatenübergreifend verheiratet sein, weiss, klingt komisch, denke jetzt auch eher an rechtliche und steuerliche Aspekte…

Wie sieht es aus bei Selbstständigen, wenn ein Gewerbe angemeldet ist?

Kann eine private Krankenversicherung im alten Land bestehen bleiben?

Wie werden eigentlich ungeimpfte Besucher des Staates Österreich ab Februar gewertet?

Im neuen Staat angekommen, muss ich natürlich mindestens ein Zimmer mieten, bzw. eine Wohnung! Auch ein KFZ soll dann wohl angemeldet sein. Bei den Franzosen gilt meines Wissens schon die Strom- oder Telefonrechnung als Meldeadresse, die sind da nicht so pingelig.

Meine Überlegungen tendieren nicht dahin kompletten „Schmu“ zu machen, sondern einen legalen Plan B griffbereit zu haben, der mir viele Möglichkeiten lässt, aber keinen Impfzwang vorschreibt.

Das Ganze muss vom Aufwand deshalb noch überschaubar bleiben, weil ein Wechsel der Staatsbürgerschaft nicht ultimativ vor der Spritze schützt, insofern der „Nachbarstaat“ auf dieselbe dämliche Idee kommen könnte und ein erneuter Staatswechsel nötig wäre.

Wer von den Lesern oder Foristen hat sowas schon gemacht? Schreibt mal, gerne auch per PN, welche Möglichkeiten ihr seht, welche Schwierigkeiten ihr hattet.

Gruss Zorro

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