Die unbeschränkbare Freiheit
Im Folgenden drei Ausschnitte zu diesem Thema, die ich aufgrund der Anmerkung von Nereus hier einfüge. In meiner Antwort stehen ein paar Hinweise dazu. Es folgen im Buch ein paar weitere Stellen, bei denen es mehr um die Umsetzung geht.
Ausschnitt aus Kapitel: Autonomie und Freiheit sind notwendig, weil … (Seite 202)
Diese Definition ist relativ klar und leicht zu verstehen. Die folgende Definition der Freiheit ist nicht ganz so einfach, aber wenn man die Herleitung betrachtet, wird es klar.
Freiheit ist so etwas wie die wechselseitige Würdigung der Selbstbestimmung der jeweils anderen. Die Würdigung ist etwas Rationales, aber auch etwas Emotionales, genau wie Freiheit auch. Es ist in etwa so wie in Ehren Respekt erweisen. Wenn man jemanden ehrt, würdigt man seine Verdienste, oder um nicht zu einem Zirkelschluss zu kommen, man erkennt emotional und rational an, was der Mensch verdient hat. Und jemandem Respekt zu erweisen, ist eine ebenfalls emotionale wie rationale anerkennende Unterordnung. Also wäre Freiheit jetzt: die emotionale und rationale Anerkennung der verdienten Selbstbestimmung durch eine rationale und emotionale anerkennende Unterordnung. Und das Ganze passiert jetzt aus meiner eigenen freien Selbstbestimmung heraus. Das Wort „verdient“ können wir jetzt weglassen, weil die emotionale und rationale Anerkennung das bereits universell ausdrückt. Freiheit ist immer eine Sache, die nur in Übereinstimmung zwischen mindestens zwei Menschen entstehen kann. Deshalb kommt der Konsens ins Spiel, der sowohl vom Herzen (emotional) als auch vom Verstand (rational) getragen sein muss.
(Zivilisations-Theorie Teil 12, Gesellschafts-Theorie Teil 36)
Menschen sind frei, wenn sie mit Herz und Verstand einen Konsens erleben, bei dem ihre Selbstbestimmung von allen anderen Menschen emotional und rational anerkannt wird und wenn sie ihre eigene Selbstbestimmung der berechtigten Selbstbestimmung anderer mit Herz und Verstand unterordnen. Die Freiheit der Menschen kann erweitert werden, wenn in einem emotionalen und rationalen Konsens die Selbstbestimmung gemeinsam weiter eingeschränkt wird. In diesem Fall wird freiwillig etwas Freiheit aufgegeben, um gemeinsam mehr Freiheit zu gewinnen.
Mit dem ersten Satz haben wir die minimale Freiheit definiert. Das ist der Minimal-Konsens, der bestehen muss, damit Freiheit existieren kann. Der zweite Satz zeigt auf, dass Freiheit etwas prinzipiell Unendliches ist, das anwächst, wenn es zwischen den beteiligten Individuen einen Konsens darüber gibt, auf Grundlage dieses Konsenses die eigene Selbstbestimmung einzuschränken. Der dritte Satz erklärt, dass alles auf dem Grundprinzip der menschlichen Gesellschaftsbildung beruht, nämlich auf dem freiwilligen Tausch von Freiheit gegen Sicherheit. Die Betonung muss hier auf der freiwilligen Aufgabe liegen. Keinesfalls ist ein Mensch jemals dazu berechtigt, die Freiheit eines anderen einzuschränken.
Ein Beispiel hierfür wäre, wenn wir Menschen den Konsens erzielten, uns nicht mehr gegenseitig umbringen zu wollen, also unsere Selbstbestimmung wechselseitig entsprechend zu beschränken. Jetzt hätten wir die Sicherheit, nicht mehr willkürlich getötet zu werden. Dadurch wird zunächst unsere Sicherheit größer, weil die Last der Unsicherheit vor willkürlichen Tötungen von uns genommen wurde. Aber weil wir mehr Sicherheit haben, sind wir auch freier. Denn wir können unsere Freiheit nun unbeschwert von Angst nutzen und ausleben. Freiheit wird so zu einer messbaren Größe. Auf dieser Grundlage können wir im Kapitel „Konsensvereinbarungen statt Verträgen oder Gesetzen“ (Seite 410) endlich erklären, warum die Freiheit im Sinne des sogenannten Neoliberalismus so schlecht funktioniert und weshalb Freiheit deshalb als solche ungerechtfertigterweise einen so schlechten Ruf hat. Wenn alles erlaubt ist, hat man – entgegen eines weit verbreiteten, aber eben falschen Verständnisses – gerade nicht mehr, sondern weniger Freiheit. Das Problem war, wir haben bei Freiheit immer über etwas geredet, was wir nicht definiert hatten, weil (unausgesprochen) im Hintergrund ein falsches Verständnis von Freiheit stand.
Kapitel: Freiheit, der Unterschied zwischen Gesetz(t) und Vorschrift (Seite 311)
Warum müssen Gesetze so genau formuliert werden?
Diese Frage zu beantworten, liefert eine enorme Offenbarung und die Antwort ist ganz einfach: Gesetze müssen so genau formuliert werden, weil die meisten Gesetze Widerspruch und Widerstand provozieren. Durch möglichst genaue Formulierungen will der Gesetzgeber sicherstellen, dass sein Wille auch wirklich durchgesetzt wird. Früher war es einfach. Wenn Untertanen gegen den Willen der Obrigkeit aufbegehrten, gab es ein direktes Machtwort oder noch früher direkte physische Gewalt, und es galt, was die Obrigkeit für richtig hielt. Heute ist die Obrigkeit viel zu weit weg von den Menschen und die Demokraten haben auch aus taktischen Gründen auf diese direkte Gewalt-Anwendung verzichtet. Nur sind die natürlich nicht dumm. Denn es nützt den Untertanen im Ergebnis nichts. Die Demokraten müssen sich nur vorher umso genauer überlegen, wie sie ihre Wünsche formulieren, damit es am Ende genau so kommt, als hätten sie am Ende jenes Machtwort gesprochen. Für die Untertanen ist das unter dem Strich sogar schlimmer als vorher. Hatten sie doch bei der vordemokratischen Gesetzformulierung noch öfter die Chance, mal durch die großen Löcher zu schlüpfen, denn keinesfalls wollte die Obrigkeit wegen jeder Kleinigkeit gleich ein Machtwort aussprechen.
Aber erzeugen überhaupt alle Gesetze Widerspruch oder sind das nur bestimmte Gesetze, die Widerspruch auslösen? Betrachten wir die zehn Gebote, die ich hier der Vollständigkeit noch einmal so aufführe, wie ich sie auf der Webseite der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) gefunden habe.
1. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir.
2. Du sollst den Namen Gottes nicht vergeblich führen.
3. Du sollst den Feiertag heiligen.
4. Du sollst Vater und Mutter ehren.
5. Du sollst nicht töten.
6. Du sollst nicht ehebrechen.
7. Du sollst nicht stehlen.
8. Du sollst kein falsches Zeugnis reden wider deinen Nächsten.
9. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus.
10. Du sollst nicht begehren seines Weibes, Knecht, Magd, Vieh oder was sein ist.
Erzeugen diese Gesetze auch Widerstand? Nein!
Wenn man nicht an Gott glaubt, kann man einen Teil ignorieren und den Rest können einhundert Prozent aller geistig gesunden Menschen ohne weiteres akzeptieren.
Wir erinnern uns an die Definition der Freiheit:
Menschen sind frei, wenn sie mit Herz und Verstand einen Konsens erleben, bei dem ihre Selbstbestimmung von allen anderen Menschen emotional und rational anerkannt wird und wenn sie ihre eigene Selbstbestimmung der berechtigten Selbstbestimmung anderer mit Herz und Verstand unterordnen. Die Freiheit der Menschen kann erweitert werden, wenn in einem emotionalen und rationalen Konsens die Selbstbestimmung gemeinsam weiter eingeschränkt wird. In diesem Fall wird freiwillig etwas Freiheit aufgegeben, um gemeinsam mehr Freiheit zu gewinnen.
Über diese obigen Gebote lässt sich ganz leicht ein Konsens erzielen, stets analog der Formulierung:
• Ich werde keinen anderen Menschen töten.
Deshalb erweitern diese Verbote unsere Freiheit. Weil wir alle, in freier Selbstbestimmung gemeinsam mehr Sicherheit durch diese Regelungen bekommen. Dadurch nimmt unsere Freiheit zu. Diese Gebote können so leicht in Gesetze umgeformt werden.
(Gesellschafts-Theorie Teil 54, Demokratie-Theorie Teil 15)
Gesetze sind eigentlich „Gesetztes“ und beschreiben, was sich in der Praxis der Freiwilligkeit für die Untertanen bewährt hat. Zu solch bewährten Regelungen kann ein abschließender Konsens herbeigeführt und schriftlich festgehalten werden. Das Ergebnis wird dann als Vorgabe „gesetzt“, um den Untertanen das Leben zu erleichtern, weil ihre Freiheit damit vergrößert wird.
Ganz anders bei den Covid-Paragraphen der Bundesregierung.
Jetzt könnte man anführen, die zehn Gebote seien klarer und einfacher formuliert, weil es um einfachere Sachverhalte geht, nicht um die wichtigen Details einer modernen Gesellschaft. Das ist beides sicher richtig, aber der wesentliche Unterschied ist etwas anderes. Diese zehn Gebote könnten auch von den Untertanen (zumindest von den christlich gläubigen) so formuliert werden. In diesen Gesetzen steckt kein Zwang. Es sind Regeln, die allgemein akzeptiert werden, weil sie zum gegenseitigen Vorteil sind. Solche Regeln können „gesetzt“ werden, wenn sie sich über eine längere Zeit als sinnvoll bewährt haben. Sie werden damit als allgemeinverbindlich erklärt. So ist im Mittelalter das Stadtrecht in Deutschland entstanden.
Gesetze, die von den Untertanen geschaffen werden, repräsentieren die Freiwilligkeit und ordnen sie in einer allgemeingültigen, für alle verständlichen Form. Dafür muss man nicht fünf Jahre Jura studieren. Wir werden das in den Kapiteln „Freiheit“ (Seite 372) und „Konsensvereinbarungen statt Verträgen oder Gesetzen“ (Seite 410) genauer besprechen. Man schreibt einen Konsens nieder, was das Leben und Wirtschaften preiswerter macht. Denn dieser „gesetzte“ Zustand muss nicht länger individuell vereinbart werden. Nein, er wird zum Standard. Es müssen nur noch Abweichungen formuliert werden, was gerade für weniger privilegierte Menschen einfacher zu verstehen ist. Diese festgeschriebene Freiwilligkeit liegt daran, dass solche Gesetze aus der Lebenswelt der Untertanen kommen, die eben nur in der freien Wirtschaft existieren, wo Freiwilligkeit das einzig Vorstellbare ist. Solche Gesetze sind gute Gesetze.
Konsens-Regeln werden in der Ich- oder Wir-Form formuliert. Hinter ihnen also die Personen dahinter, die das „Gesetzte“ repräsentieren. Konsens-Regeln spiegeln damit die eigenen Überzeugungen und den eigenen, freien Willen der Betroffenen wider.
Ganz anders die Regeln der Obrigkeit. Sie kommen als Vorschriften daher, und sie bestimmen in ihrem Wortlaut (wie in den Gesetzen selbst direkt nachzulesen ist) über Dritte. Das ist Beherrschung und Machtausübung. Da ist nichts, was man aus Sicht der Betroffenen als „Gesetztes“ bezeichnen könnte. Vorschriften sind in der Denkweise der Obrigkeit verhaftet und werden aus ihrer herrschenden Position heraus formuliert. Es wird also über die Köpfe der Betroffenen hinweg etwas angeordnet. Die Gesetze der Obrigkeit beruhen voll und ganz auf Gewalt und dem Recht, Zwang auszuüben. Warum das immer so sein muss, sehen wir gleich.
(Gesellschafts-Theorie Teil 55, Demokratie-Theorie Teil 16)
Die Obrigkeit formuliert zu 99 Prozent gar keine Gesetze. Obrigkeiten formen stets aus ihrem Macht-Erhaltungs-Zwang nur Vorschriften, die der realen Welt meist nicht entsprechen und deshalb mit Gewalt und Strafen durchgesetzt werden müssen. Vorschriften schränken die Freiheit ein.
An dieser Stelle kann jeder Leser ganz klar erkennen, dass der gesamte Westen durch die extrem vielen und komplexen gesetzlichen Vorschriften in einem totalitären Zustand lebt. Mit dieser Erkenntnis lesen wir noch einmal die Definition der Freiheit:
Menschen sind frei, wenn sie mit Herz und Verstand einen Konsens erleben, bei dem ihre Selbstbestimmung von allen anderen Menschen emotional und rational anerkannt wird und wenn sie ihre eigene Selbstbestimmung der berechtigten Selbstbestimmung anderer mit Herz und Verstand unterordnen. Die Freiheit der Menschen kann erweitert werden, wenn in einem emotionalen und rationalen Konsens die Selbstbestimmung gemeinsam weiter eingeschränkt wird. In diesem Fall wird freiwillig etwas Freiheit aufgegeben, um gemeinsam mehr Freiheit zu gewinnen.
Freiheit lässt sich nach unserer Definition ganz klar quantitativ messen. Wem ist das beim ersten Lesen der Definition von Freiheit auf Seite 203 bereits aufgefallen? Wem ist aufgefallen, wie unfrei wir nach dieser Definition sind? Mit dem Verstand erkennen wir jetzt, dass wir extremen Einschränkungen bei unserer Selbstbestimmung unterliegen. Wer meint, wenn er auf sein Herz horcht, dass die Regierung unsere Selbstbestimmung achtet? Niemand, niemals! Seit Jahrzehnten leben alle Regierungen ihr Bestimmungsrecht über uns aus. Niemals wird ein Konsens auch nur gesucht. Alle heutigen Gesetze bestimmen stets über Dritte. Es werden immer nur Vorschriften nach dem Willen der Regierenden erlassen. Wenn man dabei von „unserer Freiheit“ spricht, werden wir dreist angelogen. „Unsere Freiheit“ existiert schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Im Englischen gibt es den Begriff „peak oil“ (Ölspitze), der den Zeitpunkt benennt, an dem die weltweite Ölförderung ihr Maximum erreicht hatte. Ab diesem Zeitpunkt ging die Ölförderung abwärts. Man könnte analog dazu „peak freedom“ (Freiheitsspitze) definieren und würde für die westliche Welt diesen Zeitpunkt im Jahre 1972/73 verorten müssen. Damals haben die Menschen ihre Freiheit noch gespürt. Die damaligen Gesetze waren noch einfach und praxisorientiert. Als Bürger konnte man sich mit ihnen identifizieren und sie als „gesetzten Konsens“ annehmen. Die Einschränkung der Freiheit erfolgte zunächst langsam und kaum spürbar. Anfang der 1990er Jahre, als der Ost-West-Konflikt beendet war, nahm der Abbau der Freiheit spürbar an Fahrt auf. Ein starker Einschnitt war der 11. September 2001, in dessen Folge die Freiheit erheblich eingeschränkt wurde. Mit den Corona-Maßnahmen ist die Freiheit vollständig kollabiert. Mit unserer Definition von Freiheit kann es sehr wohl auch einen Corona-Lockdown geben. Denn es sind nicht die Corona-Maßnahmen selbst, die unsere Freiheit einschränken, sondern es ist das Regierungshandeln, das diese Maßnahmen anordnet. Wenn wir in der Bevölkerung einen Konsens gefunden hätten, dass nach Abwägung aller bekannten Erkenntnisse ein Rückzug in die eigenen vier Wände und das Tragen von Masken die beste Lösung wären, dann wäre dieser Rückzug in die Wohnungen gelebte Freiheit. Es hätte dafür dann gar keines Gesetzes bedurft. Wir hätten uns alle aus Überzeugung in voller Wahrnehmung unserer Selbstbestimmung an den gemeinsam beschlossenen Konsens gehalten. Nur wenn eine ungefähr zwanzigköpfige Gruppe von Mafia-Führern für 83 Millionen Menschen strafbewährte Lockdowns anordnet, bleibt von Selbstbestimmung und Freiheit nichts mehr übrig. Ganz anders war es in Schweden. Natürlich wurde von unseren Leit-Medien dieser Unterschied nicht bemerkt.
Jeder fühlt, wie unsere Selbstbestimmung seit Jahrzehnten mit Füßen getreten wird. Die Lockdowns und die Corona-Maßnahmen sind dabei nur das sprichwörtliche Tüpfelchen auf dem i. Das ist nicht zufällig so, wie wir gleich sehen werden.
Kapitel: Universelle Werte; Unterkapitel: Freiheit (Seite 372)
Freiheit wird üblicherweise allgemein definiert als die Abwesenheit von Zwang. Gesellschaftlich betrachtet wird diese Freiheit auf die Grund- und Menschenrechte heruntergebrochen, die den Menschen ausgewählte Freiheitsrechte zubilligen.
Hier werden einige dieser zugebilligten Freiheiten, wie sie das Grundgesetz nennt, aufgezählt: „Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit der Person, Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz), Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, sowie die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Brief- und Postgeheimnis, Freizügigkeit im Bundesgebiet, Freiheit der Berufswahl, Asylrecht, Petitionsrecht, Wahlrecht, Widerstandsrecht.“
Abgeleitet aus der Freiheit und ebenfalls zu den Grundrechten gehörend kommen einige Schutzmechanismen hinzu. Zu nennen sind hier: „Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Gleichheitsgrundsatz, Gleichberechtigung, Schutz von Ehe und Familie, Freizügigkeit im Bundesgebiet, Verbot der Zwangsarbeit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Eigentumsrechte, Verbot von Ausbürgerung und Auslieferung“. Viele dieser Rechte wurden durch umfangreiche Gesetze stark eingeschränkt.
Die Freiheit ist der spannendste Wert an sich. Unsere Definition der Freiheit soll hier noch einmal wiederholt werden:
Menschen sind frei, wenn sie mit Herz und Verstand einen Konsens erleben, bei dem ihre Selbstbestimmung von allen anderen Menschen emotional und rational anerkannt wird und wenn sie ihre eigene Selbstbestimmung der berechtigten Selbstbestimmung anderer mit Herz und Verstand unterordnen. Die Freiheit der Menschen kann erweitert werden, wenn in einem emotionalen und rationalen Konsens die Selbstbestimmung gemeinsam weiter eingeschränkt wird. In diesem Fall wird freiwillig etwas Freiheit aufgegeben, um gemeinsam mehr Freiheit zu gewinnen.
Von Natur aus gibt es KEINE Einschränkung der menschlichen Freiheit, und es gibt bislang nirgendwo auf der Welt eine Verfassung, in der Rechte in freier Selbst¬bestimmung rechtswirksam an Regierungen oder Parlamente abgegeben wurden. Genauso wie das auch vorher bei den Kaisern nicht der Fall war. Denn dazu wäre eine freiwillige, explizite Anerkennung solcher Institutionen durch die betroffenen Menschen erforderlich.
Weil das hier vorgestellte Konzept der Freiheit bisher wenig bekannt ist, betrachten wir an einem Beispiel, wie man sich einerseits beschränkt, aber andererseits gerade dadurch die Freiheit erhält.
Nehmen wir dafür einen Teil des Covid-19-Paragraphen als Beispiel, den wir noch aus Teil drei (Seite 301) in Erinnerung haben. Konsens-Regeln werden stets als Ich-Botschaften formuliert, weil es um die Einschränkung der eigenen Selbstbestimmung geht, die ich immer nur für mich selbst durchführen kann. Die Regel für das Masken-Tragen würde also wie folgt lauten:
Wenn es Menschen in meiner Nähe wünschen, werde ich eine Maske tragen, um das Risiko einer Ansteckung mit gefährlichen Krankheiten zu vermeiden.
Wenn sich alle Menschen im April oder Mai 2020 auf diese erste Regelung verständigt hätten, wäre dafür weder eine Verordnung noch ein Gesetz nötig gewesen. So, wie es die Schweden gemacht haben. Auch unsere Freiheit wäre mit dieser Regelung angestiegen. Wenn die Menschen merken, dass es viel mehr Tote gibt als normal, werden sie sich entsprechend schützen.
Denn es ist ein Unterschied, ob ich mich freiwillig selbst beschränke oder ob mir eine Regierung eine Beschränkung auferlegt. Die Regierung kann und wird keine oder nur sehr wenige Ausnahmeregelungen zulassen. Meine Freunde und ich können, wenn wir im Freien zusammenstehen, sehr wohl alle gemeinsam auf unsere Selbstbeschränkung verzichten. Es bleibt in unserer Hand, wir behalten unsere Freiheit. Wenn jetzt ein Polizist kommt und das Masken-Tragen kontrollieren möchte, wird er freundlich fragen, ob ein Gruppenteilnehmer das Tragen von Masken wünscht. Falls alle Zusammenstehenden das Verneinen, ist es völlig in Ordnung, wenn die Menschen keine Maske aufsetzen. Wir bleiben Freie und müssen niemandem gehorchen. Und Polizisten müssen auch Freien nicht mehr den Willen einer Regierung aufzwingen, nur weil ein paar Rotations-Mafiosi es so wünschen.
Wenn die ohnehin schwer kranke Oma lieber ihre Enkel sehen und umarmen möchte, als völlig vereinsamt im Altersheim zu sterben, kann die Familie sich für einen Besuch entscheiden. Die Freiheit bleibt immer erhalten.
Natürlich wären Demonstrationen gegen solch eine Maskenregelung völlig unsinnig, aber Versammlungen von Gleichgesinnten wären ohne Masken so natürlich möglich, wenn sich denn alle einig sind. Niemand steht über den Freien. Sie sind ihr eigener Souverän, immer. Man muss immer betrachten, dass, wenn ich mich nicht an die von mir zugesicherte Selbsteinschränkung halte, die anderen es auch nicht müssen. Aber wenn es genau dies ist, was wir gemeinsam wollen, dann haben wir bei Konsens-Regelungen, anders als bei Vorschriften, einen neuen, aktuelleren, höhergewichteten, spontanen Konsens gefunden, der den alten, normalen Konsens durchaus aufheben kann.
Welch mächtiges neues Werkzeug und welch umfangreiche Freiheit wir damit gewinnen, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Weitere Details werden im Kapitel „Konsensvereinbarungen statt Verträgen oder Gesetzen“ (Seite 410) nachzulesen sein.
Freiheit wird mit dieser Definition mess- und erweiterbar. Wenn das keine gute Voraussetzung für die Stärkung der anderen Werte ist …
Diese Freiheit hilft dabei, alle anderen Werte zu unterstützen. Die Beständigkeit wird durch eine hohe und kostengünstige Sicherheit gesteigert und je mehr Freiheit wir haben, desto größer wird unsere Sicherheit.
Die ständige Suche nach neuen Formen von Konsens wird die Zusammenarbeit und die Entwicklung von Menschen enorm fördern. Insbesondere, weil dafür wenig juristische Qualifikation erforderlich ist. Fast jeder Mensch kann Konsens-Angebote machen und die Angebote von anderen leicht verstehen und erwidern. Ganz anders, als das bei heutigen juristischen Vorschriften der Fall sein kann. Wenn man Dritten etwas aufzwingt, was diese widerwillig befolgen müssen, wird man es sehr genau beschreiben müssen. Wenn man für sich persönliche Entscheidungen trifft, die die eigene Lage verbessern, ist man mit einer konstruktiven Haltung und persönlicher fachlicher Kompetenz dabei.
Der erste Schritt sollte sein, dass wir alle gemeinsam nach den universellen Werten leben wollen. Bereits das würde einen enormen Fortschritt bedeutet. Die Freiheit ist dabei Voraussetzung für alles. Eine Freiheit, die die Menschheit nur ohne eine fortgesetzte Teilung in eine herrschende Obrigkeit und gehorchende Untertanen bekommen kann.
Wir bekommen mit dieser Definition der Freiheit eine mess- und erweiterbare Form von Freiheit, eine Freiheit der ersten Stufe. Wenn wir uns im nächsten Schritt auf universelle Werte verständigen, werden ab sofort viel mehr Dinge messbar, die bisher der Willkür unserer Obrigkeit überlassen waren. Mit der Verabschiedung von konkreten Werten bekommen wir Maßstäbe für unser Handeln. Diese Werte bilden die zweite Stufe der Freiheit. Sie sind dann die Grundlage für jeden weiteren Konsens, den wir in weitere Stufen untergliedern können.
• Ich werde mein Denken, Reden und Handeln an unseren universellen Werten ausrichten.
Mit dieser Selbstverpflichtung haben wir einen weiteren großen Schritt in Richtung eines besseren Zusammenlebens getan. Natürlich wird uns das nicht sofort gelingen, aber das ist auch gar nicht nötig. Denn es ging ja bisher auch komplett ohne gemeinsame Werte. Und so können wir gemeinsam lernen und gemeinsam üben, um unsere Freiheit von Tag zu Tag besser zu nutzen.
Prinzipiell bekommt jedes Gebiet das Recht, seinen eigenen Grundkonsens vorzuschreiben. So, wie wir es auch heute seitens der Regierung kennen. Die Menschen einigen sich gemeinsam auf diesen Konsens und legen ihn für ihren Lebensbereich so fest. Wie das im Detail funktioniert, ohne willkürlich zu werden, sehen wir in dem bereits angesprochenen Kapitel „Konsensvereinbarungen statt Verträgen oder Gesetzen“ (Seite 410).
Unsere von Geburt an vorhandene völlige individuelle Freiheit ist die Basis für alles. Nur jeder selbst kann sie einschränken.
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Wir - für die unbeschränkbare Freiheit.