Corona - die gefühlt 15 tausende - Allerdings anderes Thema: Coronaverordnungen

Rain, Montag, 27.07.2020, 15:27 (vor 1367 Tagen)5233 Views

Ihr Lieben,


ich weiß, daß Ihr Corona nicht mehr hören könnt, trotzdem halte ich diesen Gesichtspunkt für wichtig.

Mir laufen gerade die Bußgeldbescheide und Strafbefehle wegen Mißachtung von Coronaschutzmaßnahmen rein.

Also suche ich, auch weil es um andere Städte und ein anderes Bundesland geht, die passende Coronaverordnung.

Alleine das hat Tage gedauert, weil nur die Neueste veröffentlicht ist, mit dazu gehörendem aktualisiertem Bußgeldkatalog.

Der Bußgeldkatalog zum Tattag ist nicht mehr veröffentlicht, er ist nur noch über Pressemeldungen des Ministeriums zugänglich.

Die Coronaverordnung enthält keine Sanktionen und keinen Verweis auf einen Bußgeldkatalog.

Der Bußgeldkatalog verweist (laut Pressemeldung aus dem Innenminsterium) auf einen Paragraphen der Coronaverordnung, der Anderes regelt.

Bußgeldbewehrte Tatbestände sind nicht oder nicht eindeutig "Abstand soweit möglich" geregelt.

Die Bußgelder sind Rahmenbußgelder, d.h., von 15 bis 30 €, Strobl erklärt, es seien keine Abwägungen notwendig. Tatsächlich finden auch keine Abwägungen statt, die Stadt verhängt immer den Höchstsatz. Der Bußgeldkatalog wurde zum 01.07.20 aktualisiert, die Bußgelder geändert, teilweise extrem erhöht, teilweise reduziert. Ich kann mir das Lachen im Ministerium feststellen, als sie mal locker ein Bußgeld in Höhe von 1.000 € in den Katalog eingestellt haben.

Das Ganze in einer Nacht- und Nebelaktion und handwerklich derartig schlecht, daß ich mich frage, ob die Beamten im Ministerium ihr Jurastudium abgeschlossen haben oder nur die Klippschule besuchten.

Daß das Infektionsschutzgesetz, auf das sich die CoronaVerordnungen beziehen, nur für Kranke und Ansteckungsverdächtige gilt, nicht für Gesunde, ist die Grundlage für die Rechtswidrigkeit aller Coronaverordnungen.

Nicht zu vergessen, das Strafverfahren, in dem meinem Mandanten vorgeworfen wurde, er habe die Auflagen der Versammlung nur HALBHERZIG durchgesetzt.

Strafe: 60 Tagessätze.

Rechtswidrige Auflagen.

Ich bin gespannt, ob die Richter noch bereit sind, sich an die Grundsätze des Rechtsstaats zu halten.

Optimistisch, wie ich bin, erwarte ich Freisprüche in allen Verfahren wegen offensichtlicher Rechtwidrigkeit.


Wenn Euch die juristische Nicht-Durchsetzbarkeit unserer Freiheitseinschränkung interessiert, berichte ich gerne weiter.

Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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