Wie bitte?

Phoenix5, Donnerstag, 28.02.2019, 19:22 (vor 2094 Tagen) @ Mephistopheles6851 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 28.02.2019, 19:30

Für den Debitismus kommt es alleine darauf an, dass die Forderjung zum
Termin bedient wird.

Und da siehst du wo einen Widerspruch?

Ne. Eigentum muss zediert werden. Erst der (Unter-)Eigentümer hat die
Möglichkeit, sich zu verschulden und durch den Verschuldungsakt Geld zu
erhalten. Das sog. staatlich editierte Nettogeld ist Spielkartengeld wie
beim Monooly.

Hier ging es ums Prinzip. Wieviel Eigentum eine GB von dir zur Kreditschaffung verlangt, ist allein ihre Sache. Verlangen muss sie gar keines. Gehst du als Kreditnehmer aber unter, kann sich die Bank halt nicht schadlos halten, sondern muss deinen Ausfall komplett finanzieren. Die Bank selbst braucht Vermögenswerte, ergo Aktiva zur Kreditschaffung, ja. Sie belastet dieses schließlich, wenn sie Kredit vergibt.

BGE geht nur über Zwangsverschuldung.

Richtig, siehe meinen Artikel zum BGE. Da steht genau das lang und breit erklärt.

Beste Grüße
Phoenix5


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