Ach i wo - das Kölsche Grundgesetz sträflich mißachtet

Literaturhinweis, Sonntag, 25.06.2017, 22:45 (vor 2708 Tagen) @ siggi7186 Views

Siehe Paragraph drei:

[image]

des bestehenden, alten Fundamentes in Abschnitten durchführen und nicht auf der gesamten Gebäudelänge das Fundament unterhalb in einem Schritt freilegen.
Da hat es bei Nichtbeachtung schon böse Überraschungen gegeben.

Das ist aber nicht mehr Stand der Technik.

Das hat jetzt Vorbildcharakter.

Nur, wenn man keine doppelten Rauchwarnmelder hat, wird's eng.

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