Die Berliner Zeitung zum Putschversuch der SPD via Bundesverfassungsgericht und AfD-Verbot (mL)
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/die-spd-strategie-richterwahl-ist-...
Ich frag mich ernsthaft, ob nicht bei einem AfD-Verbot durch links-ideologische Richter die Bedingungen aus GG 20 (4) für Recht auf Widerstand gegen einen von Verfassungsfeinden übernommen deutschen Staat gegeben sind. Dabei interpretiere ich Verfassungsrichter, die sich nicht an das Grundgesetz halten, indem sie eine 100% verfassungsgemäße Partei verbieten, als Verfassungsfeinde. Schade, dass der Augsburger Prof. F.J. Lindner die Möglichkeit der Anwendbarkeit von GG 20(4) nicht anspricht.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
- (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
- (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
- (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
- (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.