Danke für diesen wichtigen Hinweis - Info dazu!

Reffke, Narragonien, Montag, 14.07.2025, 13:19 (vor 152 Tagen) @ BerndBorchert1694 Views

LS,

Mir war das nicht bekannt, vielen Dank!

AI Overview
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ist hauptsächlich für Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollen zuständig, die Grundrechte betreffen. Der Zweite Senat entscheidet über staatsorganisatorische Fragen, wie Parteienverbote, Konflikte zwischen Staatsorganen, Bund-Länder-Konflikte, die Gültigkeit von Wahlen und Anklagen gegen den Bundespräsidenten oder Richter.

Erster Senat:
- Verfassungsbeschwerden: Insbesondere solche, die Grundrechte betreffen.
Normenkontrolle: Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz, soweit sie Grundrechte betreffen.
- Inhaltliche Zuständigkeit: Grundrechte (Artikel 1-17 GG).

Zweiter Senat:
- Parteienverbote: Entscheidung über Verbote politischer Parteien.
- Konflikte zwischen Staatsorganen: Klärung von Streitigkeiten zwischen Bundesorganen oder zwischen
Bund und Ländern.
- Bund-Länder-Konflikte: Beilegung von Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern.
- Wahlen: Entscheidung über die Gültigkeit von Wahlen.
- Anklagen gegen Bundespräsidenten oder Richter: Verfolgung von Amtsdelikten des Bundespräsidenten
oder der Richter.
- Weitere Verfahren: Eine Vielzahl anderer Verfahren, die nicht dem Ersten Senat zugewiesen sind. Quelle:
https://www.google.com/search?client=opera&q=was+entscheidet+der+1.Senat+und+was+de...

bzw.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/GrundgesetzRechtsgrundlagen/Geschaeftsvertei...

LG Reffke

--
Wer warnen will, den straft man mit Verachtung.
Die Dummheit wurde zur Epidemie.
So groß wie heute war die Zeit noch nie.
Ein Volk versinkt in geistiger Umnachtung.
Erich Kästner "Große Zeiten"


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