Und Uwe Wesel bringt es dann auf den Punkt: Wobei …

Ostfriese, Samstag, 28.06.2025, 20:10 (vor 18 Tagen) @ BerndBorchert1660 Views

Hallo Bernd

Seltsam, dass das Grundgesetz keine Kontrolle der Regierung vorsieht. Da ist doch ein Fehler in der Konstruktion der Gewaltenteilung!

Da es in diesem Zeitalter der Simulationen keinen äußeren Standpunkt mehr gibt, sind die Signifikationen, mit denen heute die Bewusstwerdung dargelegt wird, selber aus den Signifikationen hervorgegangen, die nach der Schaffung der Zentralmachtordnung mit ihren speziellen Funktionen entstanden sind – ein circulus vitiosus.

Es gibt vielmehr keinen Fehler in der Konstruktion der Gewaltenteilung, wie sie im Grundgesetz vorgesehen ist, wie

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Dottore unter Verweis auf Uwe Wesel in

https://archiv.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=348599 Eigentum, Macht, Freiheit – Klärungsversuch verfasst von dottore, 05.03.2006

Der gern gehörte Hinweis, dass das Recht inzwischen auch ein Mittel zur Kontrolle von Herrschaft geworden ist, ist formal nicht zu bestreiten. Welche Kraft dieses Recht beim nervus rerum der Staaten, nämlich ihrer finanziellen Unterlegung hat, erleben wir bei den Rechtsbrüchen, sowohl des Völkerrechts (Maastricht) als auch der Bundes- und Landesverfassungen (Schuldenaufnahme > Investitionen, also contra legem schlechthin) laufend. Oder wer oder was kann die Einhaltung etwa des Art. 115 GG einklagen? NIEMAND.

Wesel daher zu Recht: Auch staatliche Herrschaft ist an das Recht gebunden [welches Recht konkret, wenn schon die Verfassung ausscheidet?], muss sich kontrollieren lassen. [Und WAS passiert nach der Kontrolle? Nach den Berichten der Rechnungshöfe? Wird jemand verhaftet? Bestraft? Was heißt das in diesem Zusammenhang immer wieder gern gehörte Übernahme der Verantwortung? WIE sieht diese Übernahme aus?]

… allerdings [aha!] der Staat selbst die Rahmenbedingungen dafür gesetzt hat.

und Ashitaka in

https://archiv2.dasgelbeforum.net/index.php?id=461407 Zentralmacht und Machtzession, Ashitaka, Dienstag, 22.05.2018, 11:18 @ tar 3372 Views

Die Zentralmacht selbst bedarf keiner Rechtssicherheit. Sie kann die formelle Herrschaft genauso gut hinter sich lassen und wieder in eine formlose Gewaltherrschaft umschlagen. Und das muss sie aufgrund der Tatsache, dass die Aufschuldung endlich ist auch irgendwann (Militärdiktatur im Wartezustand).

zeigen.

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Gruß - Ostfriese


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