Mit der Berechnung der Grundsteuer ist etwas oberfaul.
Mein Hausgrundstück hat laut amtlichen Gutachten aus einer Zwangsversteigerung einen Wert von 56 kEur. Für die Grundsteuer wird ein Wert von 188 kEur zu Grunde gelegt. Wie sind solche Differenzen möglich? Einfach mehr als den dreifachen Wert anzunhmen. Das ergibt eine Verdoppelung der Grundsteuer.
Natürlich habe ich Einspruch eingelegt.
Rainer
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