Erhebl. Unterschiede je Bundesland! In Ba-Wü "wertbildend" nur Bodenwert ohne Gebäude, in NRW mit Gebäude
Wegen den unterschiedlichen steuerlichen Wertgrundlagen in den Bundesländern kommen je nach (einigermaßen objektivem) Bodenrichtwert, Baugrundstücksgröße und (jedenfalls in NRW) Bausubstanzwert unterschiedliche Ergebnisse raus.
Bsp. Ba-Wü:
Abrissobjekt auf großem dörflichem Grundstück: Versiebenfachung der Steuer ungeachtet der tatsächlichen baurechtlichen Bebaubarkeit (gem. B-Plan oder §34-BauGB-Gebiet)
Bsp. NRW
Mittachtziger DHH auf 400 qm: 20% weniger Steuer