Erhebl. Unterschiede je Bundesland! In Ba-Wü "wertbildend" nur Bodenwert ohne Gebäude, in NRW mit Gebäude

Wayne Schlegel, Mittwoch, 26.03.2025, 09:01 (vor 5 Tagen) @ Plancius1917 Views

Wegen den unterschiedlichen steuerlichen Wertgrundlagen in den Bundesländern kommen je nach (einigermaßen objektivem) Bodenrichtwert, Baugrundstücksgröße und (jedenfalls in NRW) Bausubstanzwert unterschiedliche Ergebnisse raus.

Bsp. Ba-Wü:

Abrissobjekt auf großem dörflichem Grundstück: Versiebenfachung der Steuer ungeachtet der tatsächlichen baurechtlichen Bebaubarkeit (gem. B-Plan oder §34-BauGB-Gebiet)

Bsp. NRW
Mittachtziger DHH auf 400 qm: 20% weniger Steuer


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