Mit dem Finanzamt geklärt

Rheingold2, Mittwoch, 20.09.2023, 13:25 (vor 394 Tagen) @ Ostfriese3134 Views

Die Emission erhöht das Betriebsvermögen und wirkt gewinnerhöhend, eine De-Emission kehrt das wieder um, will also jemand seine eigenen Rheingold unbedingt vernichten, kann er das gewinnmindernd geltend machen.

Das Wörgl-Geld war ein Obrigkeitsgeld. Der Bürgermeister gab es aus und bezahlte damit seine Mitarbeiter. Die Seignorage erhielt das Bürgermeister-Amt, nicht die tatsächlich Leistenden. Mit Schmerzen ok, wenn das Bürgermeister-Amt tatsächlich nur für die Gemeinde tätig ist.

Und wie das so ist, mit Obrigkeitsgeld, die Obrigkeit kann jederzeit die Vernichtung desselben beschließen. So geschah es dann auch.

Sobald der Bürgermeister die Wörgl-Zettel in die Finger kriegte, hat er sie vernichtet und damit auch den Seignorage-Segen für seine Gemeinde.

Das hätten die Wörgl-Bürger verhindern können, indem sie die Wörgl-Zettel nur noch untereinander verwenden und eben nicht dem Bürgermeister geben, der sie vernichten mußte (sonst Amtsentfernung, Streichen der Pension)

Die Wörgl-Bürger wollten aber Geld nicht denken. Sie händigten alles Geld dem Bürgermeister aus, der es dann vernichtete.

Sie zogen es vor, wenige Jahre später für die Obrigkeit in dessen Krieg zu ziehen.

Das war schlichtweg attraktiver als Wohlstand und Geld denken. Denn auf dem Schlachtfeld erhielten sie Kost und Logis und vielleicht sogar ein paar Blech-Medaillen fürs erfolgreiche Töten.


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