Der Unterschied zwischen Handels- und Zahlungs(transfer)bilanzen ...

Beo2, NRW Witten, Montag, 18.09.2023, 10:51 (vor 431 Tagen) @ Rheingold24041 Views
bearbeitet von Beo2, Montag, 18.09.2023, 11:09

Nehmen wir mal an, es sei so und die Exportüberschüsse gehen an dieses kleine Klientel. Wenn die dann, wie Du schreibst, dieses Geld in Yachten und andere Luxusbedürfnisse verballern, hätten wir doch keinen Exportüberschuß mehr, weil die Kapitaleigner mit diesen Exportüberschüssen importiert haben. Dann ist aber der Exportüberschuß weg.

Ausländische Immobilien können nicht importiert werden .. sie werden lediglich ins Ausland bezahlt. Auch Yachten müssen es nicht, wenn man "dort" einen angemeldeten dauerhaften Wohnsitz hat und steuerpflichtig ist. Du musst also unterscheiden zwischen Außenhandelsbilanzen und auslandsbezogenen Zahlungsbilanzen von Ländern. In den letzteren ist die Handelsbilanz zwar enthalten, jedoch nicht nur: Hinzu kommen also Auslandstransfer von Geld ohne zugrundeliegende grenzüberschreitende Waren- und gewerbliche Leistungslieferungen.

Eine mögliche Erklärung für mich zur Zeit, dass die Exportüberschüsse von den üblichen Verdächtigen (Black Rock, Vanguard usw.) abgegriffen werden und als Schuldzettel gehalten, weil es keine kosumtive Verwendung dafür gibt.

Auf welche Weise werden die denn, die Exporteinnahmen der Unternehmen "angegriffen"?
Beo2


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