Du weißt schon alles.

nereus, Freitag, 14.01.2022, 07:32 (vor 826 Tagen) @ NST2114 Views

Hallo NST!

Du hast es nur noch nicht verarbeitet. [[zwinker]]

Du schreibst: Alles ist bis zum letzten Zahnarztbesuch, ist dem Versicherer längst bekannt. Ich bin dort 10 Jahre versichert ohne weitere neue Befunde. Habe bisher die Versicherung nie benötigt - die ist als Notfallpaket getriggert. Weil aber in Zukunft die Immigration dort intervenieren wird (meine Erwartung) - wollte ich eine Änderung vornehmen.

Ich weiß zwar nicht, was man sich unter einer intervenierenden Immigration vorzustellen hat, aber die Fakten sind nun einmal so, zumindest nach deutschem Versicherungsrecht.
Eine Krankheit die verschwiegen wird, egal ob zurückliegend oder sich abzeichnend - Du hast als VN (Versicherungsnehmer) die Versicherung darüber zu informieren, wenn Du nicht eine Vertragskündigung oder die Ablehnung des Schadensfalls riskieren willst.
Man nennt das Obliegenheit, siehe hier:

Vor Vertragsabschluss sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet, die Angaben im Antrag korrekt und wahrheitsgemäß zu machen. Damit informieren Sie den Versicherer über Ihre persönlichen Verhältnisse und die zu versichernden Risiken. Dieser benutzt die Informationen, um das Versicherungsrisiko und eine angemessene Prämie zu ermitteln. Der Versicherer kann Ihnen daher bei Unklarheiten schriftliche Rückfragen stellen.
Während der Vertragslaufzeit treten andere Obliegenheiten auf. Zum Beispiel ist eine pünktliche Zahlung der Versicherungsbeträge eine Voraussetzung dafür, dass Sie Versicherungsleistungen erhalten. Wenn Sie eine Zahlung vergessen sollten, erhalten Sie eine Mahnung. Lassen Sie diese Frist verstreichen, fällt Ihr Versicherungsschutz weg. Ein weiteres Beispiel für eine Obliegenheit ist die unverzügliche und korrekte Schadensmeldung. Auch die Anzeige von sich verändernden Umständen wie etwa ein Gerüst am Haus gilt als Obliegenheit. Hier erhöht sich das Risiko zum Einbruch, was der Versicherung gemeldet werden muss.

Quelle: https://www.gev-versicherung.de/ratgeber/obliegenheit-versicherung/

Wenn man Dir aber nicht nachweisen kann, daß Du es gewußt hast, dann hat auch der Versicherer schlechte Karten, wie ich in einem anderen Beitrag bereits schrieb.
Was man nicht weiß, macht einen nicht heiß.

Was ist denn jetzt Deiner Meinung danach noch ungeklärt? [[hae]]

mfG
nereus


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