Es fehlte nicht an Haftungsmasse; ganz im Gegenteil ...

Beo2, NRW Witten, Freitag, 17.09.2021, 09:33 (vor 952 Tagen) @ tar1322 Views
bearbeitet von Beo2, Freitag, 17.09.2021, 09:41

-> _ 1) In dem von mir erdachten System - mit Girokonten und kompletter Zahlungsabwicklung bei der BuBa - habe ich die Geschäftsbanken als freiwillige Bürgen für Kreditnehmer der ZB vorgesehen: Die GBanken prüfen die Bonität des Kunden, beantragen Kreditvergabe bei der ZB zu dessen Gunsten (z.B. eine Girokonto-Kreditlinie), und bürgen/haften mit für die fristgerechte Tilgung. Dafür verlangen sie vom Kunden einen eigenen Zinsaufschlag. Ich bin mir 100%-ig sicher: Sie würden sich dieses neue Geschäftsmodell nicht entgehen lassen wollen.

Das Problem hierbei ist, dass der Zins nicht das weggefallene Haftungsvermögen kompensiert. Im Gegenteil, bürgt die Geschäftsbank mit einer besseren Sicherheit, die der Kreditnehmer nicht aufzubringen vermag. Das haut eben nicht hin. Würde die Geschäftsbank nun, wie üblich, eine entsprechend hinreichende Deckung verlangen (Lohnpfand, Fahrzeugbrief, Grundschuld, usw.), sind wir allerdings wieder beim jetzigen System.

Dieses "Problem" ist keines, da die Bank selbst entscheidet, ob sie ihrem Kunden die Bürgschaft für einen ZB-Kredit anbietet oder nicht .. d.h. prüft, ob der Kunde genug Bonität aufweist, damit ihre Bürgschaft voraussichtlich nicht zum Einsatz kommen muss.
Der Kunde tilgt und haftet (mit seinem Vermögen natürlich) vorrangig für seinen ZB-Kredit, vertraglich abgesichert. Die Bank hält sich bei dem Kunden schadlos selbst dann, wenn sie zunächst einmal "einspringen" müsste .. denn sie trägt auch Mitverantwortung für einen Kreditplatzer.
Wir haben es hier also mit einer zumindest "verdoppelten Haftungsmasse" zu tun .. nämlich zusätzlich das Eigenkapital der Banken. Da könnten sich die ZBanker ganz entspannt zurücklehnen.

-> _ 2) Abgesehen davon können die Banken weiterhin Darlehen aus den Einlagen ihrer Sparerkunden vergeben (nun in ZBGeld, versteht sich), wie bisher.

Depositenbanken gab es zwar früher, aber aktuell und bereits seit der Antike leihen Geschäftsbanken im Wesentlichen keine "Kundeneinlagen" weiter, wenn sie Darlehen vergeben, denn es findet ja eine klassische Kreditvergabe mit Bilanzverlängerung statt.

Die Banken würden eben verstärkt zu ihrer ursprünglichen Rolle zurückfinden, nämlich als Darlehensvermittler: hier sowohl zwischen der ZB und Kunde, als auch zwischen Sparern und Kunde. In meinem Modell würde die ZB keinerlei verzinsliche Spareinlagen annehmen. Dieses Geschäft bliebe den GBanken überlassen.

Darüber hinaus: wenn nun noch jedermann ein Konto bei der Zentralbank halten könnte und, wie du ja ausführtest, es für jedermann damit auch keinen Grund mehr gebe, Konten bei Geschäftsbanken mit "Forderungen auf ZB-Geld" zu halten, verfügen die Geschäftsbanken auch über keine "Kundeneinlagen" mehr

Im Gegenteil: Das verzinsliche Sparen bzw. Verwalten von Spareinlagen der Nichtbanken - und somit auch die Vermittlung von Darlehen - verbliebe weithin ein Geschäft der GBanken. Die Banken würden sich verstärkt um Sparerkunden bemühen, im Wettbewerb betreffend den Sparzins versteht sich.

Im übrigen, wir bekämen auch ein wesentlich stabileres Bankensystem .. ein Bankrun wäre nämlich gar nicht möglich oder eben sinnlos. Zudem, das Zahlungssystem wäre völlig sicher.
Und vielleicht das Allerfeinste (an meinem Modell) habe ich noch gar nicht erwähnt: nämlich Wie man alle Girokonten schrittweise und vollkommen erschütterungsfrei in die ZB verlegen kann.

Solltest Du dieses Modell "weitertragen", bitte ich um Erwähnung meiner Autorenschaft.
Mit Gruß, Beo2


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