Stimmt auch nicht.
Banken schreiben gut. D.H. der Einleger/Kreditnehmer hält eine Forderung gg. die Bank. Im Geschäftsleben kann ein Geschäftspartner den Übertrag dieser Forderung an ihn an Erfüllungs statt (d.h. statt Bargeld) akzeptieren. Bankübergreifend werden diese Transaktionen im Hintergrund auf ZB-Konten geregelt. Im Endeffekt fliesst also auch hier ZB-Geld.
Grüße