So wurde es auch bei uns ausgeführt

InflationDeflation, Samstag, 24.07.2021, 16:04 (vor 1004 Tagen) @ Mephistopheles1437 Views

"Heizöllagerräume sind feuerbeständig auszuführen (F90) und mit feuerhemmenden (F30), nach außen selbstschließenden Türen und mit einer Auffangwanne zu versehen. Putze und Zemente sind ölundurchlässig auszuführen und die Türschwelle muss so hoch angesiedelt sein, dass auslaufendes Öl nicht entweichen kann."

So lange das Haus mit seinem Betonfundament steht, läuft da kein Öl raus.

Auch die Elektrik ist auf dem 1. Stock auf Oberkörper Höhe untergebracht.

Vieles ist technisch vor Baubeginn leicht einzuplanen, aber ist dann mehr Sein als Schein und deshalb unerwünscht.


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