Was ist das für ein "Grundgesetz"?

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Mittwoch, 31.03.2021, 09:49 (vor 1115 Tagen) @ Falkenauge4181 Views

Wenn eine Verfassung oder ein sogenanntes "Grundgesetz" konstituiert wird, sollte es sich nach meiner Überzeugung tatsächlich um eine Sammlung unveräußerlicher Rechte und Pflichten handeln. Unser Grundgesetz krankte von Anfang an daran, dass eben die vermeintlichen "Grundrechte" der Bürger von der Exekutive relativ leicht außer Kraft gesetzt werden konnten. Ich frage mich, was in einem Grundgesetz, welches "grundsätzliche" Gesetze enthält, folgende Formulierungen zu suchen haben:

Artikel 2 (2) GG: "(...) In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Artikel 4 (3) GG: "(...) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."

Artikel 5 (2) GG: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze (...)"

Artikel 8 (2) GG: "(...) kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."

Artikel 10 (2) GG: "Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden."

Artikel 11 (2) GG: "Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes (...) eingeschränkt werden (...)"

Dazu ein eigener Artikel 19, der explizit die Einschränkung von Grundrechten behandelt.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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