Ist verfassungsgemäß und wäre nach GG auch nicht anders.

Naclador, Göttingen, Montag, 03.03.2025, 06:48 (vor 22 Tagen) @ SevenSamurai994 Views

Im Verteidigungsfall werden Wahlen ausgesetzt.

Bei aller berechtigter Kritik an Selenski, DIESER Punkt ist ungerecht. Im Krieg lassen sich keine fairen Wahlen organisieren, wenn der Gegner im eigenen Land steht. Wie sollen denn die Bewohner der besetzten Gebiete frei ihre Stimme abgeben?

Gruß,
Naclador

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"Nur die Lüge benötigt die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht."
Thomas Jefferson


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