Ist verfassungsgemäß und wäre nach GG auch nicht anders.

Naclador, Göttingen, Montag, 03.03.2025, 06:48 (vor 300 Tagen) @ SevenSamurai2398 Views

Im Verteidigungsfall werden Wahlen ausgesetzt.

Bei aller berechtigter Kritik an Selenski, DIESER Punkt ist ungerecht. Im Krieg lassen sich keine fairen Wahlen organisieren, wenn der Gegner im eigenen Land steht. Wie sollen denn die Bewohner der besetzten Gebiete frei ihre Stimme abgeben?

Gruß,
Naclador


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