Nachbetrachtung zur Bundestagswahl 2013 oder Haben wir in Deutschland Demokratie, Gewaltenteilung und einen Rechtsstaat?
Die nachfolgenden Zeilen stammen aus dem Jahr 2013 und sind der heutigen Jugend gewidmet.
Liebe Leserinnen und Leser!
Wie die meisten von Ihnen habe auch ich lange Zeit geglaubt, wir lebten im freiesten Deutschland aller Zeiten. In der Schule brachte man mir bei, wir lebten in einem Rechtsstaat und hätten eine Demokratie und eine Gewaltenteilung, was ein Höchstmaß an Mitbestimmung des Volkes und eine Balance durch sich gegenseitige kontrollierende politische Institutionen ermögliche.
Nach Wikipedia ist eine Demokratie ein politisches System bei dem das Volk über freie Wahlen und das Mehrheitsprinzip eine wesentliche, mitbestimmende Funktion einnimmt.
Diese Definition schließt die Möglichkeit ein, dass eine „wesentliche, mitbestimmende Funktion“ auch darin bestehen kann, nichts Wesentliches mitbestimmen zu können. Da dies, wie nachfolgend gezeigt wird, in Deutschland Realität ist, ist das leider keine Satire.
Und deshalb bin ich geradezu erleichtert, feststellen zu dürfen, das wir in Deutschland eben doch eine Demokratie haben! <Diesmal ist es Satire!>
Sie glauben mir nicht? Dann lassen Sie uns die obige Definition anhand des Wahlausgangs der letzten Bundestagswahl etwas genauer betrachten.
Haben wir tatsächlich freie Wahlen?
Frei wählen dürfen bedeutet für mich, denjenigen wählen zu können, den ich will.
Das ist in Deutschland nicht der Fall. Hier darf der Wähler aus einer Liste von Kandidaten wählen, die zuvor von den Parteien bestimmt wurden. <Annika: Afd wegen Verunglimpfung nicht wählbar – Gesprächskultur interviews afd>
Das (verfassungswidrige?) Wahlgesetz macht die Kandidatur unabhängiger Kandidaten aussichtslos, was man daran erkennen kann, dass es meines Wissens noch kein parteiunabhängiger Kandidat geschafft hat, in den Bundestag zu kommen. Sollte ich mich irren, bin ich dankbar für entsprechende Hinweise.
Aber das ist noch nicht alles. Denn selbst innerhalb des eingeschränkten Wahlspektrums gibt es Parteien, die nach Ansicht der etablierten Parteien und der Massenmedien wählbarer sind als andere.
Was das Mehrheitsprinzip tatsächlich bedeutet
Auch das Mehrheitsprinzip bedeutet in der Realität etwas anderes, als ich einmal geglaubt habe.
Denn wie zuvor bekommt auch nach dieser Wahl einmal mehr die Mehrheit der Menschen in Deutschland das Gegenteil von dem, was sie wollten, insbesondere die Protestwähler:
nämlich m e h r von dem, was sie n i c h t wollten.
Wie oben gezeigt wurde, begünstigt das (verfassungswidrige?) Wahlgesetz die Parteien. Besonders die großen Parteien.
Durch die 5%-Hürde wird deren Macht sogar noch größer.
Denn wenn die Unzufriedenheit der Wähler mit der Politik der großen Parteien zunimmt und sie deshalb andere Parteien wählen, und diese schaffen die 5%-Hürde nicht, dann ist das gut für die großen Parteien, die dadurch mit weniger Stimmen mehr Sitze im Parlament erhalten.
Das geht schon los mit der Zahl der Sitze im Bundestag. Vertraten die Parlamentarier in der vorletzten Legislaturperiode noch 66% der Wahlberechtigten, so sind es nach dieser Wahl nur noch 59,51%.
Dafür gab es 8 Parlamentarier mehr (630 Sitze im Bundestag) als beim vorletzten Mal (622 Sitze)*, was den Steuerzahler geschätzte drei Millionen Euro mehr pro Jahr kosten dürfte, ohne daß dadurch irgend etwas besser wird.
Die Nicht- und Ungültigwähler lagen mit 29,41% der Wählerstimmen noch vor der CDU/CSU (29,32%), die dafür dank des Wahlgesetzes mit seiner 5%-Hürde 49,37% der Sitze im Parlament erhalten**. Womit sie die absolute Mehrheit (der Parlamentssitze) nur knapp verfehlten.
Das heißt: die Spitzengruppe und eigentlichen "Gewinner" dieser Wahl waren mit knapp 30 Prozent der Wahlberechtigten die Nichtwähler. Diese bekommen dafür eine Regierung, die sie nicht gewählt haben. Wer hier reflexhaft denkt: selber Schuld, weil sie ja schließlich nicht zur Wahl gegangen sind, der möge bis zum Schluss weiterlesen und sich dann noch einmal überlegen, ob das wirklich stimmt.
Denn auch diejenigen, die gewählt haben, kommen nicht besser weg. Über 70 Prozent der Wahlberechtigten haben die CDU/CSU nicht gewählt und bekommen nun eine Regierung, in der diese die Leidfunktion " /> übernehmen.
Bei der SPD und den anderen Parteien ist das Mißverhältnis noch größer. Kommt es zu einer Regierungsbeteiligung der SPD, dann kommt damit eine Partei an die Macht, die über 80 Prozent der Wahlberechtigten nicht gewählt haben.
Trotz dieser Verhältnisse brächte eine große Koalition der Regierung nach der Artithmetik des (verfassungswidrigen?) Wahlgesetzes 80% der Sitze des Bundestages und damit alle erforderlichen Mehrheiten, um den BRD-Bürge(r)n jede Gesetzesänderung aufzubürden, die sie oder besser gesagt: ihre Strippenzieher im Hintergrund wollen. Einschließlich der Aushöhlung der angeblich unveränderlichen und unveräußerlichen Grundrechte.
Und das, obwohl CDU/CSU und SPD zusammen gerade mal 47% aller Wählerstimmen auf sich vereinigen konnten und noch nicht einmal eine absolute Mehrheit der Wahlberechtigten hinter sich haben. Geschweige denn eine Zweidrittel- oder Dreiviertel-Mehrheit.
Wie ist es um die Gewaltenteilung bestellt?
Womit wir zur Gewaltenteilung kommen, nach der sich die drei angeblich unabhängigen Gewalten Legislative (Gesetzgeber, Parlament), Exekutive (Regierung und öffentliche Verwaltung, Polizei usw.) und Judikative (Gesetzeshüter, Rechtsprechung) gegenseitig kontrollieren.
Die Legislative, das Parlament, bestimmt zum einen die Regierung und soll diese (durch die Opposition) auch kontrollieren.
In der aktuellen Konstellation des Bundestages kommen CDU, CSU und SPD dank des (verfassungswidrigen?) Wahlgesetzes auf rund 80% der Parlamentssitze. Kommt es wieder zur Großen Koalition, ist eine Kontrolle der Exekutive (Regierung) durch die Legislative (Parlament) also nicht mehr gegeben.
Und da die Judikative, die Richter, Verfassungsrichter und Staatsanwälte von der Legislative berufen werden, ist es um die Kontrollfunktion der Judikative auch nicht besonders gut bestellt.
Was uns zur Frage führt: Leben wir überhaupt in einem Rechtsstaat?
Die (traurige) Antwort ist: JA! Denn alles läuft ganz nach den Regeln, ist also vollkommen legal!
Wenn wir außer Acht lassen, dass das Bundeswahlgesetz seit 1955 verfassungswidrig ist.
Wie gut die Zusammenarbeit der staatlichen Institutionen funktioniert, die sich angeblich gegenseitig kontrollieren, lässt sich sehr anschaulich exemplarisch an einem Gesetz erkennen, das
von einer BRD-Regierung vorgeschlagen wurde, die aus Vertretern politischer Parteien im Bundestag bestand,
von den im Parlament vertretenen Parteien in Bundestag und Bundesrat mit den erforderlichen Mehrheiten verabschiedet wurde und
vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet wurde.
Beachtenswert ist sicher auch, dass über diese Tatsache von den angeblich unabhängigen Medien oder Verbraucherschützern kein Sterbenswörtchen berichtet wird.
Es geht um den § 129 Strafgesetzbuch. Dort heißt es:
§ 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen
“(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Und jetzt kommt es:
„(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,……“
Damit sind alle Straftaten, die Mitglieder von Parteien begehen, die das Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungswidrig erklärt hat, eben keine Straftaten, sondern nach geltendem Bundesrecht vollkommen legal!
Allerdings erst seit 1964. Bis dahin gab es diesen Absatz 3 nämlich so nicht.
Er wurde also durch einen verfassungswidrig gewählten Bundestag verabschiedet.
Legal? Illegal? – Scheißegal!
Wer in diesem System noch wählen geht, kann sich noch nicht einmal beschweren oder damit argumentieren, dass das Wahlgesetz verfassungswidig sei. Denn wie schon bei der letzten Bundestagswahl erfuhr es eine nachträgliche Legitimation durch die Wähler.
Rund 70% der Wahlberechtigten haben durch ihren Gang zur Wahlurne indirekt zum Ausdruck gebracht, dass es ihnen egal ist, dass das Bundesverfassungsgericht das Wahlgesetz für verfassungswidrig hält. Und das konnten die Wähler wissen, denn das steht regelmäßig vor den Bundestagswahlen in der Zeitung – wenn vielleicht auch nicht in allen.
Und so entspricht es sogar einer gewissen Logik, wenn die auf diese ursprünglich verfassungswidrige Weise ins „Amt“ gekommenen Parlamentarier ihren Wahlauftrag so interpretieren, dass sie die Verfassung, die eigentlich Grundgesetz heißt, mit weiteren „verfassungswidrigen“ politischen Entscheidungen zunehmend aushöhlen und außer Kraft setzen.
Und daß sie weitere Gesetze verabschieden, mit denen sie gerade auch diejenigen, die sie gewählt haben, nach allen Regeln der Kunst über den Tisch ziehen.
Ende des Textes von 2013
<Ergänzung 7.6.2024: man beachte vor diesem Hintergrund die Entwicklung der letzten 11 Jahre!>
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Die Angst vor einer Zukunft, die wir fürchten, können wir nur überwinden durch die Bilder einer Zukunft, die wir wollen.
(Wilhelm Ernst Barkhoff, Gründer der GLS-Bank)