Deine "Anfrage an die Bundesnetzagentur" zeigt nur den Murks, den der Gesetzgeber uns als verbindlich vorsetzt. Nix Anderes habe ich beschrieben. Kurze Bemerkungen dazu meinerseits.

Hannes, Dienstag, 20.06.2023, 23:56 (vor 988 Tagen) @ Zorro2535 Views

Folgende Anfrage wurde im Juni 2019 an die Bundesnetzagentur gestellt:
(der Fragesteller ist mir persönlich bekannt!)

Hi @zorro,

ich zweifle nicht an Eurer Kompetenz.

Es ging aber hier nicht darum, ob Du und ich das pragmatisch angehen. Sondern, es geht um den Buchstaben des Gesetzes, der glasklar Meldepflicht vorgibt. Was ich als Fachmann idiotisch finde. Dies zum dritten und letzten Mal hiermit.

Betreff:
Meldepflicht ja oder nein für Inselanlage

Nachricht:

Guten Tag, ich habe folgenden Sachverhalt: Photovoltaik-Anlage #1
mit 9,7kWp speist mit EEG ins Netz ein > ist registriert!

Photovoltaik-Anlage #2 ca. 5kWp lädt eine Batterie ca. 5kWh einer USV, die den Eigenbedarf des
Hauses deckt, ist aber dabei NICHT mit dem Stromnetz verbunden. (keine Einspeisung,
keine EEG-Anlage) Muss ich PV-Anlage #2 ebenfalls registrieren ?

Das interessiert bekanntlich den Gesetzgeber nicht, ob Du einspeist oder so.

Letzmalig: Du fällst nicht unter "Inselanlage" (Ausnahme von der Meldepflicht), weil Dein Hausnetz mit dem EVU-Netz verbunden werden kann, Dein "allpoliger" Umschalter, oder so sinngemäß drücktest Du das hier aus schaltet zu, wenn Batterie alle.

Der Lasttrenner oder wie auch immer ist das, was der Gesetzgeber als KO-Kriterium Dir und mir idiotischer Weise vorgibt (im Register-Text, ich hab's zitiert, zwei Mal hier im Faden). Schwupps, keine Inselanlagen mehr für den Gesetzgeber. Habe ich aber alles schon mehrfach hier geschrieben.

Nach Ihrer Hilfeseite interpretiere ich NEIN, da keine Netzverbindung besteht.

siehe https://www.marktstammdatenreg…bpages/welcheAnlagen.html
Muss ich die Batterie registrieren ? Nach Ihrer Seite interpretiere ich ebenfalls NEIN bzw. warten bis endgültige Klärung.

Wie vor, lies meinen Beiträge, ja, auch eine Batterie ist nach dem geltenden Recht registrierungspflichtig. Da sie mit dem EVU-Netz via Hausnetz verbunden wird, lies einfach nochmal nach. Und zum dritten Mal: Ich kann das unter technischen(!) Gesichtspunkten nicht nachvollziehen. Es ist ideologisch, vielleicht?

Eventuell hat sich so ein grüner Ideologe gedacht: "Ich muss das wissen, wenn jemand sich von der Versorgung unabhängig macht. Weil er eine Unbekannte in der Energiebilanz ist, mit seinem Verhalten." - Ob das was brächte? Unter Umständen vielleicht. In der Zukunft. In der Mangelwirtschaft oder so?

Nur so könnte ich eventuell ein bisschen verstehen, warum das ins Gesetz so reingeschrieben wurde. Technisch wie gesagt nicht nachvollziehbar. Aber schon mal ein Kataster angelegt und die Schafe gezählt nebst zugehörigen Stallnummern.

Vielen Dank im Voraus


Hier die Anwort wenige Tage später:

"Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Sie erhalten diese E-Mail als Antwort auf Ihre Kontaktanfrage an das Marktstammdatenregister vom 28.06.2019 08:56 Uhr.

Sofern keine galvanische Verbindung zum Netz besteht,

So einen Hokuspokus schreibe ich auch gern mal als Fachkundiger, Nebelwerfer, wenn ich mir bewusst bin, dass ich einen Murks vertreten/verteidigten muss.
[[top]]

Wann ist denn ein Wohnhaus nicht galvanisch verbunden? Nicht galvanisch verbunden sind beispielsweise Stromkreise in Kathodischen Korrosionsschutzanlagen, also hier über Elektrolyt. Deine Bude ist mit Kupfer angeschlossen, was für eine "hilfreiche" Bemerkung "Sofern keine galvanische Verbindung zum Netz besteht"?! Sollst Du Dir einen Trenntrafo einbauen, 50 kVA ++? Was soll das?

braucht die Anlage nicht registriert werden.

Besteht sie aber! Die galvanische Verbindung, und somit: meldepflichtig.

Bei reinen Inselanlagen, zB. Versorgung einer Teichpumpe, braucht es keine Registrierung.

Genau so ist es gesetzlich geregelt, lies das bitte nach, was ich zitierte aus dem Register-Hinweistext zur Rechtslage. Ich schrieb von der Alm da droben, die nimmer. Ist Dein Haus so abgelegen, ohne Elektrizität?! Na also! Explizit so steht es drin im Gesetz, damit kein Schlupfloch bleibt! Lies meine Zitate bitte.

Sobald die Anlage jedoch mit dem Stromnetz verbunden wird, sei die Einspeisemengen noch so klein, besteht eine Registrierungspflicht und Anmeldung beim Netzbetreiber."[/i]

Nein, hier irrt Dein Bekannter. Leider ist das so nicht im Gesetz drin, wie er urteilt (sage ich immer wieder: leider!). Ich würde es auch gern so sehen wie der!

ES IST UNERHEBLICH, OB DU EINSPEIST ODER NICHT! Laut Gesetz!

Technisch ist das so, dass Du keine Netzrückwirkungen erzeugst. Dein Netzbetreiber merkt nix von Deiner Anlage, oder von meiner. Außer, dass ich weniger zahle. Du sicher auch.

Nur, wenn jetzt sehr viele solche Anlagen haben, dann schon irgendwie ... Die letzten beißen die Hunde, soll heißen, die bezahlen dann den Netzausbau und so weiter, was dann eine unabweisbare Begründung für Kontrolle und Zuteilung würde, schrieb ich hier alles schon. Läuft ja schon, bekanntlich.

Zum dritten Mal: Allein die Möglichkeit, dass Du Deine Bude - die Du via Batterie oder wasweißich - autark elektrisch versorgst, und ab und an an das Netz ANSCHLIESZEN KANNST, reicht aus für die Meldepflicht. Und genau genommen sogar für die Genehmigungspflicht, wie ich schrieb. Da die Dir das versagen können, also besser nichts melden?

Deine folgenden Ausführungen sind sicherlich wahr und interessant, aber leider ohne Rechtsverbindlichkeit und Nutzen hinsichtlich Abwehr der Meldepflicht. Mit "Geschmäckle" kommst Du beim Verwaltungsgericht oder wie auch immer juristisch nicht weiter. Wertlos. Nur eine Änderung der Gesetzeslage (!) hülfe ab.

Ich habe auf den Schmitz verwiesen, der auch empfiehlt, gar nicht erst zu melden.

Weil selbst die Institutionen mit dem GESETZ NICHT KLAR KOMMEN! Siehe Dein Bekannter, oben.

Freundliche Grüße

H.


Zum damaligen Zeitpunkt gab es aus dem alten EEG2017 noch die schwammige Formulierung mit "unmittelbar und mittelbar". Im neuen EEG2023 ist der §61 komplett gestrichen und auch auf das Wort mittelbar wird verzichtet.

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/

Ich selbst habe im April 2022 dem VNB und den Stromlieferanten schriftlich mit Blockschaltbild informiert, dass ich eine stromerzeugende Anlage die NICHT netzparallel arbeitet in Betrieb genommen habe. Es gab hier keine Beanstandung, nicht mal irgendwelche Rückfragen.

Es mag "ein Geschmäckle" haben, dass in verschiedenen Texten nach wie vor die Kunden in Unsicherheit versetzt werden, um die Futtertröge des Elektrohandwerks und der VNB zu füllen.

Und nochmal: Noch NIE wurde eine NICHT-Netzparallele PV-Anlage welche die Verbraucher, also die Hausverteilung, wahlweise exklusiv, der einen oder andern Stromlieferquelle zuschaltet, juristisch angegriffen. Und von diesen schaltbaren Hausverteilungen gibt es mittlerweilen tausende in Deutschland.(Seit Jahrzehnten viele alleine schon mit Dieselgeneratoren!)

Verständnis hätte ich, wenn der Stromlieferant eine Art "Mindermengennutzung" für den bestehenden Netzanschluss fordern würde. In diesem Fall genieße ich das Privileg dem VNB-Techniker mitzuteilen, er soll seinen Zählerschrott demontieren und sich vom Acker machen! [[zigarre]]

Grüsse von Zorro

PS: Das von mir oben rot markierte fiel mir noch auf: Da hast Du völlig Recht. Ich schrieb hier mehrfach sinngemäß, dass es asozial ist, die Netze nur nachts (im Notfall oder so) zu nutzen, Netze, die für Dich und mich vorgehalten werden, die aber Andere im Wesentlichen finanzieren müssen.
Und dass m. E. DESHALB der Anschlusspreis hundert Mark im Monat und die kWh nur einen Pfennig kosten sollte. Mal sehen, ob dann sich wirklich vile Leute den Zähler ausbauen lassen?
Aber vielleicht kommt es ja so. Kontrolle und völlig neue Preisbildung. Wer sicheren Strom haben will, zahlt dann Liebhaberpreise. Tschau Mama ...

[[zigarre]]


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