Die Antwort ist gaaanz einfach.
Es dürfen keine Vorrichtungen, Einrichtungen und Gerätschaften vorhanden sein, mit deren Hilfe eine Verbindung zum Netz hergestellt werden. Z.B. Anschlussklemmen, die vorgesehen sind, um ein Überbrückungskabel anklemmen zu können, fallen unter solche Einrichtungen, die aus einer Inselanlage eine registrierungspflichtige Anlage machen.
Trennschalter, die in solchen Einrichtungen gelegentlich vorhanden sind, gelten NICHT als Netztrennung im Sinne der Inselanlagen, da man mit Trennschaltern jederzeit die Netztrennung wieder aufheben kann.
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Fred