Wann gilt eine Insel als mittelbar oder unmittelbar mit dem Netz verbunden?

Olivia, Donnerstag, 15.06.2023, 15:30 (vor 996 Tagen) @ Martin3478 Views

Diese Vorschriften gelten für stationäre Anlagen, die mittelbar oder unmittelbar mit dem Netz verbunden sind.

Was genau unter mittelbar bzw. unmittelbar verbunden zu verstehen ist, wird nicht spezifiziert. Eine Inselanlage, die den gesamten Sommer vom öffentlichen Netz getrennt, Solarstrom zur Verfügung stellt, dürfte eigentlich nicht unter diese Rubrik fallen. Das bedeutet aber auch, separate Kabel für die Verbraucher, die man über Solar betreiben will, zu verlegen.

In dem Moment, wo man die Möglichkeit nutzt, den Speicher in das öffentliche Netz (Wohneinheit oder Büro) einzubinden, greift vmtl. die Meldepflicht. Das würde auch eine Meldepflicht für Mini-Solarkraftwerke bedeuten, die man permanent am Stromnetz hängen läßt und als USV nutzt.

Ich lache mich krank. Wenn die ganzen Mini-Anlagen mit Mini-Akku und Mini-Solarpanel angemeldet würden, dann hätten die Behörden die totale Solarverstopfung......

Aber so Sachen wie Anker-Balkonkraftwerke etc. die müssen dann wohl angemeldet werden, denn die sind stationär..... und nur stationär zu verwenden.

Ecoflow mit seinen mobilen Panelen bleibt wohl außen vor. Warum die wohl einspeisen wollen? Bequemlichkeit vmtl., denn so können die Kunden den solaren Ertrag direkt an der Steckdose nutzen und müssen keine zusätzlichen Kabel verlegen.

Bluetti hat mir gerade auf Anfrage mitgeteilt, dass sie auch eine Einheit testen, die Balkonkraftwerke mit der (noch gerade mobilen) AC200xx verbindet.

Es wird wohl alles auf Balkonkraftwerke mit Speicher hinauslaufen. Und das wird auch eine Beruhigungspille sein für die Leute, wenn die bereits seit längerem antizipierten, rollierenden Stromabschaltungen dann einmal Realität werden sollten.

--
For entertainment purposes only.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung