Anfrage an die Bundesnetzagentur

Zorro, Montag, 19.06.2023, 17:25 (vor 988 Tagen) @ Hannes2744 Views
bearbeitet von Zorro, Montag, 19.06.2023, 18:02

Folgende Anfrage wurde im Juni 2019 an die Bundesnetzagentur gestellt:
(der Fragesteller ist mir persönlich bekannt!)

Betreff:
Meldepflicht ja oder nein für Inselanlage

Nachricht:

Guten Tag, ich habe folgenden Sachverhalt: Photovoltaik-Anlage #1
mit 9,7kWp speist mit EEG ins Netz ein > ist registriert!

Photovoltaik-Anlage #2 ca. 5kWp lädt eine Batterie ca. 5kWh einer USV, die den Eigenbedarf des
Hauses deckt, ist aber dabei NICHT mit dem Stromnetz verbunden.
(keine Einspeisung,
keine EEG-Anlage) Muss ich PV-Anlage #2 ebenfalls registrieren ?
Nach Ihrer Hilfeseite interpretiere ich NEIN, da keine Netzverbindung besteht.

siehe https://www.marktstammdatenreg…bpages/welcheAnlagen.html
Muss ich die Batterie registrieren ? Nach Ihrer Seite interpretiere ich ebenfalls NEIN bzw. warten bis endgültige Klärung.

Vielen Dank im Voraus


Hier die Anwort wenige Tage später:

"Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Sie erhalten diese E-Mail als Antwort auf Ihre Kontaktanfrage an das Marktstammdatenregister vom 28.06.2019 08:56 Uhr.

Sofern keine galvanische Verbindung zum Netz besteht, braucht die Anlage nicht registriert werden. Bei reinen Inselanlagen, zB. Versorgung einer Teichpumpe, braucht es keine Registrierung. Sobald die Anlage jedoch mit dem Stromnetz verbunden wird, sei die Einspeisemengen noch so klein, besteht eine Registrierungspflicht und Anmeldung beim Netzbetreiber."


Zum damaligen Zeitpunkt gab es aus dem alten EEG2017 noch die schwammige Formulierung mit "unmittelbar und mittelbar". Im neuen EEG2023 ist der §61 komplett gestrichen und auch auf das Wort mittelbar wird verzichtet.

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/

Ich selbst habe im April 2022 dem VNB und den Stromlieferanten schriftlich mit Blockschaltbild informiert, dass ich eine stromerzeugende Anlage die NICHT netzparallel arbeitet in Betrieb genommen habe. Es gab hier keine Beanstandung, nicht mal irgendwelche Rückfragen.

Es mag "ein Geschmäckle" haben, dass in verschiedenen Texten nach wie vor die Kunden in Unsicherheit versetzt werden, um die Futtertröge des Elektrohandwerks und der VNB zu füllen.

Und nochmal: Noch NIE wurde eine NICHT-Netzparallele PV-Anlage welche die Verbraucher, also die Hausverteilung, wahlweise exklusiv, der einen oder andern Stromlieferquelle zuschaltet, juristisch angegriffen. Und von diesen schaltbaren Hausverteilungen gibt es mittlerweilen tausende in Deutschland.(Seit Jahrzehnten viele alleine schon mit Dieselgeneratoren!)

Verständnis hätte ich, wenn der Stromlieferant eine Art "Mindermengennutzung" für den bestehenden Netzanschluss fordern würde. In diesem Fall genieße ich das Privileg dem VNB-Techniker mitzuteilen, er soll seinen Zählerschrott demontieren und sich vom Acker machen! [[zigarre]]

Grüsse von Zorro

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