Du gibst ja hier mächtig Gas..., äh Strom ;-)
@FredMeyer,
wir sollten hier mal klären, was wirklich wo und wie angeschlossen wird!
Irgendwelche PV-Anlagen, die mittels Wechselrichter NETZPARALLEL angeschlossen werden - müssen angemeldet werden. (derzeitige Gesetzeslage) ...völlig egal ob das eine 99 kWp Dachanlage ist oder ein 600W Balkonkraftwerk. Je nach Leistung der Anlage, gibt es noch 17,5 verschiedene Unterbestimmungen, angefangen von minderaufwändigen Registrierungspflichten bis hin zur Wandlermessung.
Was noch NIE von einem Netzbetreiber juristisch angegriffen wurde, ist eine Umschaltung der Endstromkreise von einer Versorgungsquelle auf eine andere. Hierzu ist ein allpoliger Trennschalter von Nöten, der zu jedem Zeitpunkt verhindert, dass beide Stromquellen auch nur zu einen Bruchteil einer Sekunden verbunden sind. (also netzparallel sich treffen)
In der Praxis kann das als stromerzeugende Quelle eine Diesel-Generator sein und das öffentliche Netz, was wahlweise auf die gleichen Verbraucher zugeschaltet werden kann. Wohlgemerkt, entweder das öffentliche Netz oder der Generator.
Alternativ zum Diesel kann auch eine PV-Anlage mit Batteriespeicher den Strom liefern. Auch alle 3 stromerzeugenden Quellen können vorhanden sein, wobei immer ausgeschlossen sein muss, dass wenn die alternativen Quellen Strom für die Verbraucher liefert, dass öffentliche Netz keine parallele Arbeitsweise zu den Verbrauchern haben darf. Dies ist erforderlich um dem Netzbetreiber zu garantieren, dass es zu keinen schädlichen Netzrückwirkungen kommen kann.
Ich habe bei Inbetriebnahme meiner PV-Anlage den Netzbetreiber und den Stromlieferanten schriftlich informiert, dass ich eine Inselanlage in Betrieb genommen habe, welche mit einem allpoligen Trennschalter versehen ist, der die Verbraucher nach meinem Wunsch manuell von der jeweiligen stromerzeugenden Quelle versorgt. Zu Beginn wurden von mir vorsorglich die Zählerstände gemeldet.
Dies wurde von allen Seiten als korrekter Vorgang bewertet. Eine Meldung im Marktstamm ist bei einer solchen Anlage nicht möglich und auch nicht erforderlich! Es mag verschiedene Diskussionen geben, auch von der Clearing Stelle angeheizt, die mit verklausulierter Wortwahl in Sachen "mittelbar und unmittelbar" Öl ins Feuer gießen und zur Verunsicherung beitragen.
Fakt ist: Wenn die "private" stromerzeugende Quelle nicht netzparallel mit dem öffentlichen Netz gleichzeitig, also netzparallel betrieben wird, ist DERZEIT keine Registrierung nötig.
Wer jetzt jedoch auf die Idee kommt ein Haus mit einem Balkonkraftwerk oder einer 10 kWp Inselanlage versorgen zu wollen, wird schnell feststellen, welch schwieriges Unterfangen er praktizieren will.
Das Umschalten zwischen den stromerzeugenden Quellen würde unter Umständen täglich, stündlich stattfinden, ...müssen
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Auch sind die Höchstleistungen einer Inselanlage in der Regel von der Wechselrichterleistung, aber auch der Stromlieferfähigkeit der Batterie oft stark begrenzt.
Wer hier auf "Dicke Hose" machen will braucht schon eine anständige Anlage oder muss sich in der Nutzung dramatisch einschränken.
Grüsse von Zorro
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