Mea Culpa. Den zweiten Beitrag von Hannes habe ich nicht mehr wortgenau gelesen.
Deswegen ist mir der Begriff "Genehmigungspflicht" auch nicht weiter aufgefallen, weil ohnehin der weitere Text davor und dahinter sich mit anderen Inhalten als der besagten "Genehmigungspflicht" befasst. Ob deswegen eine Verwechslung vorliegt? Inhaltlich geht es um das Marktstammdatenregister, das zur Zeit nicht mit einer Genehmigungspflicht dafür aber mit einer Registrierungspflicht verbunden ist.
Dumm gelaufen, Lesen bildet, sagt man so schön. An der Stelle hab' ich aber den Text nur überflogen und damit meine Bildung verpasst. Ich möchte aber trotzdem die Verwechslung verneinen. Vielleicht war die Verwendung des falschen Begriffes nur ein rhetorischer Gebrauch?
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Fred