Leider ist die Faktenlage anders.

Hannes, Donnerstag, 15.06.2023, 01:18 (vor 1000 Tagen) @ Plancius5127 Views

Ahoi Plancius,

was Du beschreibst, war hier vor ein zwei Jahren noch in der Öko-Presse so zu lesen. Leider ist die Faktenlage anders. Ich war ja selber empört, als man mich hier im Gelben darauf hinwies. Lies selber:

"Verpflichtend zu registrierende Stromerzeugungsanlagen
Die Registrierung ist grundsätzlich für alle ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig von der Größe und vom Inbetriebnahmedatum und unabhängig davon, ob für den Strom eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG in Anspruch genommen wird. Die Pflicht gilt für alle Anlagen, die Strom für die Einspeisung in das Stromnetz oder für den eigenen Verbrauch erzeugen.
Solaranlagen
Stromspeicher
...

Ausnahmen von der Registrierungspflicht für Stromerzeugungsanlagen
...
„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt." https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAn...


Genehmigungspflicht also neuerdings. Na prima! Betrifft nach dem Gesetz nun nicht nur diese Guerilla-Anlagen, die Netzrückwirkungen produzieren, also wo es u. U. Sinn machen würde, sondern alle Akkus, die sowohl PV als auch Netz-ladbar sind u. a. m.

Ein totaler Rundumschlag! Total idiotisch, der Text! Aber geltendes Recht.

Bitte also nicht das Problem verniedlichen. Die gesetzlichen Grundlagen für die MaStRV finden sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in §§ 111e und 111f. Ich kann damit nichts anfangen, dass Dein ausgewanderter EltIng das angeblich anders sehen soll, als es im deutschen Gesetz steht.

Ich finde das ja auch unglaublich dreist, was die da in für mich geltende Gesetze gegossen haben. Mag sein, dass die Holländer locker drauf sind, aber das ist hier nicht relevant.

Hier nachzulesen: "Das wäre Kriminalisierung von Photovoltaik-Betreibern
Hannes, inmitten des Landes S-A d. BRD in der EU, Sonntag, 04.06.2023, 19:30 @ Manuel H.958 Views
", schrieb ich: "habe mir das durchgelesen und kann es nicht glauben. Was fällt denen denn ein? So eine Sauerei zu veranstalten?!

Nach dem Buchstaben des oben zitierten Textes mache ich mich schon strafbar, weil mein Stromversorgungsnetz für meine Überwachungskameras über Akku und PV läuft (wo ist das Problem?!), aber nun kommts: Ich mache mich strafbar, weil alternativ zu PV diese meine CCTV-Zentral-Batterie vom öffentlichen Netz 230 V nachgeladen werden kann, mit 'nem handelsüblichem Autobatterielader. Das habe ich nirgends bei den Ämtern herumgemeldet - ist das neuerdings verboten?!"


Und dass das jetzt da drin steht, ist objektiv sinnvoll, eben weil es diese Bewegung der Strom-Guerrilla gab. Und weil die objektiv technische Probleme machen. Nicht nur im Netz des Vermieters. Habe ich hier alles schon beschrieben.

Vor etwa zwei Jahren habe ich hier einem Schlaumeier nachgewiesen, dass meine Anlage eben nicht ins Netzt zurückwirkt, obwohl sie damit verbunden ist. Auch habe ich einen Generator mit Abgasanlage und so weiter. Das ging nach dem gesunden Volksempfinden also niemanden was an, weder Staat noch Energieversorger, Haus eigenes Eigentum. Vielen Dank für nix, wie man heute sagt. Wegen der erfolgten Sensibilisierung (dank der Stromkonzernbekämpfungs-Guerillas) ist das jetzt per Gesetz illegal. Bitte interpretiere mir das zitierte anders, würde mich freuen.

Hallo Hannes,

deine Gedanken und Analysen müssen nicht zwangsläufig im totalitären Überwachungsstaat enden, wie von dir beschrieben.

Es ist Teil davon, NWO/Klimabekämpfung/... genannt, geschenkt.

Mit dieser Einstellung ("eh alles Wurscht"?) bräuchte es ja dann auch keine Petitionen an die Obrigkeit, sich doch die Sache mit der WHO bitte bitte nochmal zu überlegen. Denn das mit dere WHO muss ja - hier mit der Impf-App und so - auch nicht zwangsläufig im totalitären Überwachungsstaat enden, oder?
[[ironie]]

Schau nur mal rüber zu unseren holländischen Nachbarn. Dort sind Balkonkraftwerke noch populärer als bei uns. Dort braucht man nichts anzumelden, mehr noch - der Zähler darf dort sogar rückwärts laufen.

Rücklaufsperre und all das habe ich hier alles schon durchgehechelt. Darum geht es schon lange nicht mehr. Die neuen Zähler registrieren Dein Verbrauchsverhalten und speichern Details, melden in Echtzeit, wenn es abgefragt wird aus der Ferne. Auch alles nicht nur Ängstlichkeit, nein Gesetz! Es gibt den gesetzlichen Zwang zum Einbau der Dinger. Ob die "holländischen Nachbarn" das auch so dulden müssen, ist mir erst einmal egal. Für mich wichtig ist, dass ich mich schon jetzt strafbar mache.

Letztens war erst unser ehemaliger Nachbar zu Besuch, seines Zeichens Elektroingenieur und vor vielen Jahren nach NL ausgewandert.

Ich bin hier geblieben und habe 45 Jahre Praxis seit der Lehre (Rentenzählweise) und ein Ing-Diplom Elektroenergieanlagen. Allein die Oberwellen durch die Wechselrichter sind schon ein Problem für das Netz. Es muss nun etwas getan werden, technisch, administrativ. Die Sicherheit ist gefährdet. Aber nicht durch meine LiFeYPO4-Box mit PV-und Netz-Nachlademöglichkeit die ich im Waschmaschinenzimmer meiner Mietwohnung für den Ernstfall fest eingebaut habe. Dennoch ist das Ding nach dem zitierten Text genehmigungspflichtig, guckstu Wörters: Stromspeicher? Ja. Trifft zu. Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. - ist möglich. Was für ein Blödsinn! Aber geltendes Recht.
[[motz]]

Er meint, eine Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gar nicht notwendig. Im Gegenteil, es erhöht nur den Aufwand beim Energieversorger und treibt den Strompreis nach oben. Die EVU können das Lastmanagement großflächig regeln und brauchen dazu gar nicht die Kenntnis über die kleinen Einspeiser. Wichtig sind moderne Netze, Trafostationen und Regelungen. Und genau hier gibt es in DE große Defizite.

Das haben die Anwälte der Stadt-Guerillas auch geschrieben, vor wenigen Jahren hier. Fachpresse "Erneuerbare Energien".

Die weltweit höchsten Strompreise sind nicht in moderne Netzinfrastruktur geflossen, sondern sind in unnötige Subventionen für Gutverdiener gegangen, welche Inhaber der Wind- und Solarparks sind oder PV auf ihren Dächern betreiben.

Quelle?

Balkonkraftwerke sind - auch massenhaft in Anwendung - keineswegs eine Gefahr für die Netzstabilität. Ganz im Gegenteil, sie schärfen in der breiten Masse das Bewusstsein dafür, dass ein großer Teil des Stroms dann produziert wird, wenn man ihn nicht braucht und ihn letztendlich verschenkt. Und um diese paar verschenkten kWh zu speichern, sind kostspielige Investitionen notwendig. Also spüren sie die Volatilität der solaren Energieerzeugung und die immens hohen Kosten der Speicherung am eigenen Beispiel.

So eine Art Kulturrevolution, bekämpft die Spatzen und so?
[[ironie]]

Gruß Plancius

Selber Gruß!
[[trost]]

H.


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