Eine unverdächtige Stelle, die Fragen zur Registrierungspflicht beantwortet ist z.B. die Verbraucherzentrale.

FredMeyer, Mitten in der Karibik, Donnerstag, 15.06.2023, 08:32 (vor 996 Tagen) @ Hannes4033 Views

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/marktstammdatenr...

dort heißt es eingangs gleich und unmissverständlich:


Ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke eingetragen werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Weiterhin auf der Webseite der Verbraucherzentrale:


Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Es ist seit Anfang 2019 online und löst alle bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ab.

Im MaStR müssen alle netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen und Batteriespeicher registriert werden. Das Register soll alle mehr als zwei Millionen laufenden dezentralen Anlagen in Deutschland auflisten.

Die Webseite der Verbraucherzentrale ist sehr informativ und sollte eigentlich jegliche dümmliche Diskussion unterbinden. Bemerkenswert ist es jedenfalls, dass die gesetzlichen Grundlagen hierzu noch unter Merkel errichtet wurden - das Bemerkenswerte an dieser Erkenntnis verblasst allerdings, wenn man erkennt, dass das Bundeswirtschaftsministerium schon unter Merkel GRÜN unterwandert und besetzt war.

--
Fred


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