Nett, diese Seite von Ecoflow, aber verschleiert die rechtliche Situation, die schon 2017 ins Bundesgesetzblatt gemeißelt wurde.

FredMeyer, Mitten in der Karibik, Donnerstag, 15.06.2023, 14:50 (vor 999 Tagen) @ Martin3553 Views
bearbeitet von FredMeyer, Donnerstag, 15.06.2023, 14:58

Es gibt eine Verordnung, die die Registrierung vorschreibt. Zu finden hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/BJNR084210017.html
und nennt sich "Marktstammdatenregisterverordnung"

Die "nette" Seite von Ecoflow beantwortet die selbst gestellte Frage


Sollte ich mein Balkonkraftwerk anmelden oder nicht?

leider NICHT mit einem klarem JA, sondern lässt über den der Frage folgenden Text eine implizierte Grauzone zu.

Ich hatte oben schon einmal auf die Verbraucherzentrale hingewiesen. Ich setze den Link noch einmal ein:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/marktstammdatenr...

Wer über die rechtliche Sizuation gut beraten sein will, ohne viel Text lesen zu müssen, ist bei der Verbraucherzentrale besser aufgehoben. Die nette Seite von Ecoflow hebt die rechtliche Seite der Medaille nicht besonders hervor und verschleiert vieles. Zum Schluss muss jeder selbst wissen, ob er sein Balkonkraftwerk registrieren lässt oder nicht.

--
Fred


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