alles nur halb richtig

Manuel H., Sonntag, 26.03.2023, 13:55 (vor 390 Tagen) @ Centao3376 Views

Ich hab noch keine gewerbliche Firma erlebt, die ihre künftigen Zinsverpflichtungen vor Fälligkeit als Verbindlichkeit bilanziert, denke mir auch, dass das Finanzamt das wegen der dadurch erreichten Steuervermeidung nicht durchgehen ließe. Deswegen bin ich mir recht sicher, dass dies auch nicht die kreditvergebende Bank tut.

Buchungssatz seitens der Bank

A) Bank erfindet das Geld (=verlängert die Bilanz( in Höhe der 10.000 Euro und erstellt ein Forderungskonto in Höhe von 10.000 Euro (sie hat jetzt mehr Forderungen)
B) Gleichzeitig bucht sie auf dem laufenden Girokonto des Kreditnehmers die 10.000 Euro (Verbindlichkeit der Bank gegenüber Kreditnehmer = Guthaben des Kreditnehmers) (sie hat jetzt mehr Verbindlichkeiten)

Saldo Null

Bilanz verlängert.

Buchungssatz seitens der Firma

A) Kreditnehmer bucht die 10.000 Euro als zustätzliche Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstitutionen
B) Kreditnehmer bucht 10.000 Euro plus im Konto Bank

"Ausgezahlt" wird erst mal nix. Möglicherweise wird das Giralguthaben in Bargeld gewandelt oder durch Überweisung an andere übertragen (Rechnung gezahlt). Dann wird das von der Ban neu geschaffene Geld zediert, wobei der ursprüngliche Schuldner solange das Geld schuldig ist, bis er getilgt hat (das Geld der Vernichtung anheimgegeben)

Der Zessionär kann nun das Geld weiterzedieren (einkaufen) oder seinerseits tilgen (Geld vernichten) oder es unters Kopfkissen stecken (=sparen), dann kann dieses Geld nicht getilgt werden, da unterm Kopfkissen.

Sparen zu viele = deflationärer Kollaps
Tilgen zu viele = deflationärer Kollaps

Meist ist bei solchen Krediten eine regelmäßige Rate vereinbart, diese inkludiert Zins und Tilgung.
Anfangs ist der Antail an gezahlten Zinsen hoch, mindert sich mit jeder Tilgung.

Firma bucht
A) Abgang Kasse/Bank 200 Euro
auf der anderen Seite
B) Zinskosten x Euro
C) Tilgung Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstitut y Euro.

Die gezahlten Zinskosten kann die Firma steuerlich bei Fälligkeit als Kosten steuerlich geltend machen.
Die eingenommenen Zinserträge wird die Bank steuerlich als gewinnerhöhend oder verlustemindernd geltend machen.

Mit jeder Tilgung durch den Schuldner vernichtet die Bank das eigens dafür geschaffene Geld (aus Bilanzverlängerung wird Bilanzverkürzung).

Möglicherweise tritt ein Nachschuldner an dessen Stelle, aber das sind dann andere Buchungssätze.


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