Nur wenn es sich wirtschaftlich lohnt. Falls nicht - können sie (bisher!) den Eigentümer (bei Nichtverschulden z.B. Krankheit) noch nicht dazu zwingen! o.T.

ebbes, Freitag, 08.07.2022, 15:09 (vor 898 Tagen) @ mh-ing3354 Views
bearbeitet von ebbes, Freitag, 08.07.2022, 15:12

nix mehr.

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Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.


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