Gutgläubiger Erwerb

Manuel H., Montag, 09.05.2022, 07:43 (vor 712 Tagen) @ Mirko23606 Views

Bei einem gutgläubigen Erwerb findet keine Hehlerei statt.

Und von einem gutgläubigen Erwerb kann man zu 100% ausgehen, wenn der Verkäufer die "oberste" Autorität, also der Staat ist. Der ist auch in der Lage, den geraubten Jachten und Immos entsprechende staatliche Papiere beizulegen, die die Legalität bescheinigen.

Den ausgeraubten Oligarchen können ja den Rechtsstaat bemühen, die fehlende Rechtsgrundlage des Raubes feststellen lassen. Im Anschluß daran wird der Steuerzahler die Beraubten vollumfänglich entschädigen inklusive Zinsen, Schmerzensgeld, Aufwandsentschädigung, gegnerische Rechtsanwälte usw.

Im Falle eines durch diese Oligarchen bewirkten Regimewechsels in Moskau, werden wir als Steuerzahler von unseren Regierungen sofort zur Entschädigung herangezogen. :-)


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