Lieber Manuel

Lydia, Dienstag, 08.02.2022, 18:13 (vor 1457 Tagen) @ Manuel H.2229 Views
bearbeitet von Lydia, Dienstag, 08.02.2022, 18:21

Es geht mir nicht um Betretungsverbot, sondern um das Bußgeld.

Das sage ich schon seit Wochen jedem und keinen interessiert das.
§73 Absatz 7 ich glaube h, besagt, dass wenn man den Nachweis nicht hat oder unrichtig, ist das bußgeldbewehrt.

Nur einzig und allein darum geht es mir. Und das wird nirgends thematisiert.

Ich persönlich mache mich straftbar, wenn ich am 15.3. die Räume betrete und damit hat der Arbeitgeber nicht das geringste zu tun. Der entbindet mich nicht von meinem Risiko, mich einer Ordnungswidrigkeit schuldig zu machen.

Erkrankt bin ich nun schon seit Wochen, aber es hat alles mal ein Ende und wird dann ja nur vertagt.

Ich bin immer noch für eine Freistellung. Aber da alles grundlos Entwarnung bläst, wird man die nicht bekommen und man muss selbst entscheiden, wie man aus der Nummer rauskommt.


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