Ordnungswidrigkeit

Lydia, Montag, 07.02.2022, 07:05 (vor 1457 Tagen) @ Manuel H.3838 Views

Es droht darüberhinaus dem Arbeitnehmer ein Bußgeld von 2500 €, was leider überall vergessen wird.

Im IfsG steht, dass wenn man keinen oder einen unrichtigen Nachweis bis zum 15.03. erbringt, man eine Ordnungswidrigkeit begeht, die bis zu 2500 € kosten kann.

Leider wird das in den seltensten Rechtsanwalt Videos aufgegriffen. Aber einige tun es doch.
Bei Interesse stelle ich es ein.

Wer also die Räumlichkeiten ab 15.03. betritt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann.

Ob die Gesundheitsämter zzt überlastet sind oder nicht - Post wird man früher oder später bekommen.


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