Genau

Lydia, Dienstag, 08.02.2022, 14:17 (vor 1454 Tagen) @ Manuel H.2297 Views

... und bei all dem Abgeschwäche zurzeit bleibt das IfsG bestehen und mit ihm die Ordnungswidrigkeit, die auf dem Rücken der AN (auch AG) ausgetragen wird.

Ich werde jedenfalls keinen Fuß in den Betrieb setzen, solange nicht geklärt ist, ob ich mich nach den neuen Gesetzen schuldig mache.

Die Frage ist nur, wer einem die Frage letztendlich beantworten kann, wie man Derartiges sicher vermeidet.

Habe neulich von der Rechtsabteilung des Arbeitsamtes gesagt bekommen, ich möge das Bundesgesundheitsministerium anrufen.

Man fühlt sich nur noch veralbert! Am besten Lauterberg persönlich anrufen...


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