Betretungsverbot
Also
1. Arbeitgeber muss Arbeitnehmer auffordern, seine Gesundheitsdaten zu offenbaren. Das ist gegen geltendes Recht, wird aber durch Verordnungen scheinlegalisiert.
2. Bei nichtgeimpft muss Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren (gibt es da Fristen?)
3. Das Gesundheitsamt kann, muss aber nicht reagieren. Reagiert sie mit einem "Betretungsverbot", hat sie das vorher gründlich und als Einzelfall geprüft zu haben. Dazu muß sie Rückfragen stellen, sonst ist es keine Einzelfall-Prüfung, was wiederum alles verzögert. Gegen die Entscheidung können die Betroffenen (Arbeitgeber wie Arbeitnehmer) Widerspruch einlegen. Der Widerspruch hat allerdings keine aufschiebende Wirkung.
4. Der Arbeitgeber müßte eigentlich prüfen, wie er den Arbeitnehmer nun trotz des strittigen Betretungsverbots weiterbeschäftigen kann. Bei aushäusigen Handelsvertretern, bei homeoffice Mitarbeiteren usw. stellt ein Betretungsverbot kein großes Hindernis dar.
5. Eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung kann übrigens ein Arbeitgeber auch heute schon jederzeit und sogar ohne Begründung verfügen. Eine solche Entscheidung würde aber regelmäßig von den Gerichten, so sie denn vom Arbeitnehmer angerufen werden, einkassiert. Da die Arbeitgeber ihre Rechtslage üblicherweise kennen, erfolgen solche illegalen Änderungskündigungen bestehender Arbeitsverträge meist nur im Niedriglohn-Sektor, wo der Arbeitgeber wegen mangelnder Bildung, fehlender Sprachkenntnisse der Arbeitnehmer usw. davon ausgehen kann, dass die Gerichte nicht angerufen werden.
Ob die Arbeitsgerichte geltendes Recht versuchen werden einzuhalten, ist allerdings fraglich, da sie ja über Versetzungen, SEK-Hausdurchsuchungen, Beförderungsstopp usw. stark unter Druck gesetzt werden und das wissen. Da die meisten sich tagtäglich ZDF und Spiegel usw. ausssetzen, kann es auch sein, dass sie gerne geltendes Recht beugen, da ja nun erneut wie in den 30er Jahren die immense Gefährdung der Volksgesundheit durch asoziale Elemente einen gesetzlichen Notstand begründen.