ja, Rechstschutzversicherung greift

Manuel H., Sonntag, 06.02.2022, 23:54 (vor 1457 Tagen) @ D-Marker3896 Views

ja, Rechstschutzversicherung greift

Nur bei Neuabschließern nicht, denn es gilt üblicherweise mindestens drei Monate Wartezeit.

Es trifft also erneut die Armen, die, die als Altenpflegerin sowieso am Existenzminimum verdient haben, nun von Kündigung bedroht sind und natürlich nie das Geld für eine Rechtsschutzversicherung hatten.

Immerhin, ganz toll, man kann beim Bürgeramt als Geringverdiener sich kostenlos rechtlich beraten lassen. Soweit ich weiß, springen dann staatliche Stellen mit geringen Sätzen ein. Die Rechtsanwälte sind dann entweder die Looser, die sich nie ein Klientel haben aufbauen können und da unterschlüpfen oder ehrgeizige Junganwälte, frisch ausgebildet, die hungrig auf Fälle sind.


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