Neu: Coronaklagen.de Impfpflicht ab dem 15.3., Rechtsanwalt hilft
Eine interessante Webseite, die sich damit befasst, was den Betroffenen, die ungeimpft oder nicht ausreichend geimpft sind, droht und wie sie sich rechtsstaatlich wehren können.
Was passiert einem Ungeimpften ab dem 15.3.?
Ihnen passiert erst einmal nichts. Der Arbeitgeber muss ab dem 15.03.22 den Impfstatus seiner Mitarbeiter erfragen und diesen Status dem Gesundheitsamt melden. Mehr muss der Arbeitgeber nicht machen.
Muss man trotz geltendem Datenschutz intimste gesundheitliche Daten dem Arbeitgeber preisgeben?
Ja, Sie müssen Ihren Impfstatus offenlegen und sogar nachweisen.
Was macht das Gesundheitsamt?
Das Gesundheitsamt muss nun nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in jedem Einzelfall überprüfen, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Betretungsverbot (unbezahlte Freistellung) für die Arbeitsstätte erteilen muss.
WAS KANN ICH ALS ARBEITGEBER GEGEN EINE ANORDNUNG DES GESUNDHEITSAMTES TUN?
Wie bei jedem Verwaltungsakt: Widerspruchsverfahren und Klage. Beratung und Mustertexte findet man hier auf der Seite.
WAS KANN ICH ALS ARBEITNEHMER TUN?
Bei unbezahlter Freistellung: Klage auf Arbeitslohn.
Bei Kündigung: Kündigungsschutzklage. Formulare und Hilfe finden Sie auf dieser Seite.
MUSS ICH ALS ARBEITGEBER UNGEIMPFTE MITARBEITER KÜNDIGEN?
Nein, nur dem Gesundheitsamt melden.
MUSS ICH ALS UNGEIMPFTER ARBEITNEHMER KÜNDIGEN?
Nein.
MUSS ICH MICH ARBEITSLOS MELDEN?
Nein, erst mit Erhalt einer Kündigung.
WAS KANN ICH AUSSERDEM TUN?
Verfassungsbeschwerde einreichen. Unser Team steht Ihnen hier zur Verfügung und hilft Ihnen dabei.
Der Rechtsanwalt muß, wenn er keinen Ärger bekommen möchte, nach der offiziellen Gebührentabelle abrechnen.
Für jede Verfassungsbeschwerde (diese müssen einzeln eingereicht werden) kassiert er 973,66 Euro.
Außerdem gibt es ein Spendenkonto.
Wieviele Rechtsanwälte gibt es eigentlich in der BRD? Sind die alle völlig verpeilt, Impffanatiker oder obrigkeitsängstlich?
Da müßten doch massenhaft solche Webseiten auftauchen. 973 Euro um ein immergleiches Formblatt auszufüllen und per Mausklick abzusenden, leichter kann man doch kein Geld verdienen. Das ist die erste (nach Monaten) und bisher einzige Webseite eines zugelassenen Rechtsanwaltes, der Ungeimpften professionelle Hilfe verspricht.
Wieso ist das der Zunft zu heiß?
Dieser beträgt 973,66 € und ergibt sich aus dem anzusetzenden Streitwert.
Der Vorschuss ist nach Unterzeichnung der Vollmacht auf das oben stehende Konto zu Anweisung zu bringen.
Sodann wird die Verfassungsbeschwerde unverzüglich angefertigt und zu Gericht gereicht.
Vielen Dank!
hier geht es zu dessen Seite
https://www.coronaklagen.de/?fbclid=IwAR3czKwUDSHWJMbK7wOfIDddLx1MJjmXOjnYSWSKZ9bjYtJUj...