Prozesskostenhilfe und kein Anwaltszwang.

Durran, Montag, 07.02.2022, 12:18 (vor 1458 Tagen) @ Manuel H.3108 Views
bearbeitet von Durran, Montag, 07.02.2022, 12:24

Für eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gibt es keinen Anwaltszwang.
Jeder kann eine solche Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Es gibt auch keine Gerichtsgebühren.
Man muss die Verfahrensunterlagen vorlegen, das verletzte Grundrecht nennen und die Grundrechtsverletzung greifbar machen muss. Das kann man durchaus noch selbst hinbekommen, auch ohne Rechtsanwalt zu sein.

Und für alle, die es nicht hinbekommen, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Es brauch also nur noch ein paar Musterschreiben und bezüglich Impfpflicht kann jeder aktiv beim Bundesverfassungsgericht werden.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/verfassungsbeschwerde-und-prozesskostenhilfe_168800.html

Ich persönlich sehe die Impfpflicht für Gesundheitseinrichtung wie eine allgemeine Impfpflicht die uns alle und jeden betrifft. Wenn sie erfolgreich diese begrenzte Impfpflicht durchsetzen werden sie auch die allgemeine Impfpflicht durchsetzen. Sie werden zeitlich natürlich gestreckt die Mitarbeiter vor die Tür setzen. Vielleicht erst im Sommer, wenn die Gesundheitsämter wieder Zeit haben. Oder sie delegieren es an den Zoll. Der jagt dann statt Schwarzarbeiter eben Ungeimpfte.

Und wenn sie heute schreiben 3 Impfungen würden reichen, dann sind es nächsten Winter Impfung Nummer 4,5 und 6. Es wird keine Ruhe geben. Es gilt Widerstand auf allen Ebenen zu leisten. Und zwar jetzt.
Oder man findet sich in einer Impfmatrix wieder, an deren ende der Verlust unserer Grundrechte steht.


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