Das Informieren des Arbeigebers über den Impfstatus ist erst einmal ohne Konsequenz
Natürlich ist diese Verordnung ein Bruch unseres Grundgesetzes, eine Verletzung weltweit allgemeingültiger Menschenrechte und eine Verhöhnung unserer informationellen Selbstbestimmung, ein schwerer Bruch unserer nach wie vor eigentlich geltenden Datenschutzgesetze.
Aber erst einmal ohne Konsequenz. Mit dieser Information kann nach Einzelfallprüfung (!) die Behörde ein Betretungsverbot aussprechen. Ob und wie geschwind sie es tut und wie eine solche Einzelfallprüfung im konkreten Fall aussehen wird, bleibt abzuwarten.
Gegen dieses Verbot gibt es noch den Rechtsweg.
Ein Wegbleiben vom Arbeitsplatz ohne Krankschreibung oder genehmigtem Urlaub dürfte in der Regel teurer sein, da dann der Arbeitgeber fristlos und ohne Abfindung kündigen kann.