irre: 2.500 Euro Ordnungsgeld

Manuel H., Montag, 07.02.2022, 09:07 (vor 1458 Tagen) @ Lydia3558 Views

Im IfsG steht, dass wenn man keinen oder einen unrichtigen Nachweis bis zum 15.03. erbringt, man eine Ordnungswidrigkeit begeht, die bis zu 2500 € kosten kann.

Nun, auch nach alter rechtsstaatlicher Rechtsprechung (als es noch einen Rechtsstaat gab und das Grundgesetz Geltung hatte), konnte man wegen "unrichtiger Nachweise" belangt werden.

Gibt man beispielsweise dem Arbeitgeber eine Bescheinigung einer Behörde, die man gefälscht hat, ab, begeht man Urkundenfälschung, da ist man sogar im Strafrecht.

Es geht aber nur um eine Informationspflicht. Man MUSS also den Arbeitgeber ÜBER seinen Impfstatus informieren, sonst drohen Sanktionen, man muss sich aber nicht impfen lassen.

Da gilt aber eigentlich die Arbeitgeberhaftung. Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Pflicht als Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine ihm anvertrauten Arbeitnehmer die aktuellen Gesetze zur Kenntnis erhalten und er muss die Nachweise einfordern.

Die von der Staatspresse genannten Beträge dienen der Abschreckung. Es sind immer "bis zu x Euro", das bedeutet, ein Erstverstoß wird wesentlich geringer geahndet (wahrscheinlich 100-200) und auch bei einer solchen Festsetzung gibt es noch den Rechtsweg des Widerspruchs.


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