Abweichende Gewinnerwartung.... Nein, bei Kapitalgesellschaften hast du immer das Problem der "verdeckten Gewinnausschüttung". Das mag das Finanzamt gar nicht.
Auch halte ich "Absprachen mit Finanzbeamten" nicht unbedingt für zielführend. Das hatte seinerzeit wohl der Vater von Steffi Graf versucht... und landete dann im Knast.
- Man muss auch davon ausgehen, dass die beratenden Finanzbeamten ggf. nicht alle "Tücken" ihrer Entscheidungen kennen. Schließlich sind sie keine Finanzberater.
Was dein "Verlassen" betrifft. So verstehe ich deine Argumente sehr gut. Aus diesem Grunde habe ich auch das Thema: "Unvorhergesehene Umstände" auf das Tablett gebracht. Damit meine ich, dass sich die Situation so ändern kann, dass einer von euch beiden - du oder deine Schwester - aus irgend einem Grunde ausfallen. Die NEUEN Verhandlungspartner können dann völlig andere Einstellungen haben, die ggf. auch von einer völlig veränderten Situation ausgehen.
Bei rechtlichen Dingen sollte man davon ausgehen, dass Dinge, die heute so sind, es morgen nicht mehr sein müssen. So etwas zu berücksichtigen, dient der Absicherung von beiden Parteien.
Ich denke, dass ihr mit einem Natar oder Anwalt einen Vertrag aufstellen lassen könnt, der genau eure Gegebenheiten berücksichtigt. Du übernimmst die Verwaltung der Immobilie und sorgst mithilfe der Mieteinnahmen dafür, dass die Immobilie instand gehalten wird. Die Mietüberschüsse verbleiben bei dir als Aufwandsentschädigung. Wenn die Immobilie in den nächsten Jahren verkauft werden sollte, dann erhalten beide Vertragspartner jeweils 50 % des Verkaufspreises. Du kannst ja in den Vertrag auch noch aufnehmen, dass du kostenlos für einen evtl. Verkauf zur Verfügung stehst.
So etwas müßte sich machen lassen und dann habt ihr einen sauberen Vertrag, der auch bei einer veränderten Situation keine der beiden Vertragsparteien übervorteilt.
Ich gehe davon aus, dass du den Familienfrieden erhalten willst. Dann investiere das Geld für einen vernünftigen Vertrag und versuche keine "merkwürdigen" Konstruktionen, die eure Situation NICHT wirklich abbilden. Die Gefahr, dass das auf euch beide zurückschlägt, ist zu groß.
Du kannst dir möglicherweise ansonsten den "Mietanteil" deiner Schwester (abzüglich Verwaltungskosten) als Geschenk anrechnen lassen und auch als solches wenn erforderlich versteuern.... Tip: unbedingt Kündigungsklausel oder zeitbegrenzt und mit Steuerberater absprechen.
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