Es gibt mehrere Möglichkeiten: (mT)

DT, Donnerstag, 06.01.2022, 18:25 (vor 1484 Tagen) @ ebbes2083 Views

Vertrag zwischen Bruder und Schwester und dem FA vorlegen, ebenfalls die Kontoauszüge und den Mietvertrag.

Desweiteren kann man im Grundbuch auch den Nießbrauch eintragen, dann ist auch im Grundbuch klar, daß nur einer von den Mieteinnahmen profitiert.


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