Es gibt mehrere Möglichkeiten: (mT)

DT, Donnerstag, 06.01.2022, 18:25 (vor 1654 Tagen) @ ebbes2280 Views

Vertrag zwischen Bruder und Schwester und dem FA vorlegen, ebenfalls die Kontoauszüge und den Mietvertrag.

Desweiteren kann man im Grundbuch auch den Nießbrauch eintragen, dann ist auch im Grundbuch klar, daß nur einer von den Mieteinnahmen profitiert.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung