GbR Gewinnverteilung
Bei einer GbR kann man soweit ich weiß den Gewinn tatsächlich ungleich verteilen (Quelle: StB U. Heimann). Die Frage ist auch, wer den Mietvertrag gemacht hat, denn man kann ja eigentlich niemand dazu zwingen Mieteinnahmen zu haben. Die Geschwister könnten auch einen Verein gründen.