Richten sich die Kosten des Nießbrauches nach dem Wert der Immobilie oder der Miete?

ebbes, Donnerstag, 06.01.2022, 20:52 (vor 1484 Tagen) @ DT1598 Views

Wenn du sowohl für den Notar als auch für die Grundbucheintragung einen anteiligen Betrag der Immobilie bezahlen musst und die Immobilie "werthaltig" ist kommt schon ein ordentlicher Batzen zusammen. Da reicht 3 stellig nicht.

Beispiel welches "Google" anführt.

Die Notarkosten für den Nießbraucheintrag betragen € 587,5 zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer, also ca. 750 € je nach Vertragsgestaltung und Auslagenhöhe. Die Grundbuchkosten dafür werden € 1175 betragen.

Wenn die Jahresmiete Grundlage der Berechnung ist, dann natürlich nicht.

Gruß

ebbes

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Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.


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