10 Jahre diesen Fall gehabt

Zweistein, Donnerstag, 06.01.2022, 21:45 (vor 1485 Tagen) @ ebbes1865 Views

2 Geschwister, ein Haus geerbt. Die GbR (die entsteht automatisch, wenn man nix anderes macht) muss bei Einnahmen eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (also eine eigene Steuererklärung) abgeben. Solange das Haus jedem zur Hälfte gehört ist es erst einmal egal, wer darin wohnt.
Mehr ist erst mal nichts dazu zu sagen. Der Rest ist dem FA wahrscheinlich egal und eine Angelegenheit unter den GbR-Mitgliedern.

Zweistein
Genesen und ungeümpft


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