Nießbrauch läßt sich auf eine Person festklopfen, somit verhindert man, daß (mT)
der Nießbrauch vererbt wird.
Ganz typisch: Haus oder Grundstücke (Felder) werden von Eltern auf Kinder überschrieben, aber der Nießbrauch (Mieteinnahmen, Pacht) wird weiterhin an die Eltern gezahlt, aber nur, solange diese leben. Er erlöscht mit dem Tod. "Nießbrauch auf Lebenszeit" wird dann eingetragen. Dann wird er nicht weitervererbt. Kein Problem also.